Ausdrucken erlaubt

Immer mehr Gerichte gewähren Akteneinsicht in elektronischer Form. Gerade in Großverfahren kommt immer häufiger eine DVD per Post – und nicht ein unter der Last etlicher Kartons zusammenbrechender Paketbote. Eine andere Frage scheint es aber zu sein, ob ein Anwalt die elektronische Akte auch am Bildschirm lesen muss. Hierzu gibt es jetzt eine interessante Entscheidung des Landgerichts Duisburg.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte die 76 Aktenbände auf der DVD ausgedruckt. Hierfür berechnete er 2.307,25 €, nachdem sein Mandant kostenpflichtig freigesprochen wurde. Die Staatskasse wollte die Kopien nicht zahlen, wurde jetzt aber vom Gericht dazu verpflichtet.

Das Lesen von 76 Bänden Aktenmaterials am Bildschirm ist nicht zumutbar, ebenso wie die Verkleinerung der einzelnen Seiten auf jeweils die Hälfte.

Dass die Akte nur als DVD übersandt wird, bedeutet also nicht, dass der Anwalt sie auch am Monitor lesen muss. Das halte ich für nachvollziehbar, immerhin liegt ja auch den Richtern die Akte in Papierform vor. Und nicht jeder arbeitet gerade riesige Informationsmengen unbeschwert am Computer durch, wie auch Rechtsanwalt Detlef Burhoff in einem Blogeintrag zum gleichen Thema findet.

Link zum Beschluss des Landgerichts Duisburg