Rockerkutten: Auf der Kirmes tabu

Rocker dürfen auf der Cranger Kirmes ihre Kutten nicht tragen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte heute ein entsprechendes Verbot der Stadt Herne.

Betroffen sind neben anderen die Trachten der in Nordrhein-Westfalen vertretenen Rockergruppen „Bandidos MC“, „Hells Angels MC“, „Satudarah MC“,„Gremium MC“ und „Freeway Riders MC“. Ein Mitglied der „Freeway Riders“ hatte vorläufigen Rechtsschutz beim Gericht erbeten, fand dort aber keine offenen Ohren.

Die Stadt Herne hat nach Auffassung des Gerichts plausibel dargelegt, dass sie mit dem Verbot „massive Gewaltausbrüche“ verhindern will. Demgegenüber seien die Freiheitsrechte des Antragstellers nicht allzu schwer beeinträchtigt, da er abseits des Kirmesplatzes seine Kutte tragen dürfe (sofern nicht ein anderes Verbot eingreift). Außerdem hindere ihn niemand daran, gemeinsam mit seinem Chapter in Zivil auf die Kirmes zu gehen.

Das Gericht prüfte den Sachverhalt nur eingeschränkt im Rahmen des Eilverfahrens. Der Rocker kann gegen das Verbot nun eine Klage einreichen (Aktenzeichen 16 L 1180/14).