„Korinthenkacker“ muss nicht strafbar sein

Ein Falschparker, der gegen einen Mitarbeiter des Verkehrsdienstes den Vorwurf der „Korinthenkackerei“ erhebt, macht sich nicht zwangsläufig strafbar. Das Amtsgericht Emmendingen sprach jetzt einen Pensionär frei, der sich wegen eines drohenden Verwarnungsgeldes wegen Falschparkens entsprechend Luft gemacht hatte.

Der städtische Vollzugsbeamte behauptete zwar, der Autofahrer habe nicht von Korinthenkackerei gesprochen, sondern ihn persönlich als „Korinthenkacker“ bezeichnet. Der zuständige Richter sah bei beiden Varianten zwar keine „besonders niveauvolle Bemerkung“, strafrechtlich müsse dies alles jedoch nicht geahndet werden – auch mit Blick auf die Meinungsfreiheit. Schon der Verteidiger des Angeklagten hatte geltend gemacht, die Äußerung seines Mandanten habe einen sachlichen Hintergrund gehabt und habe nicht darauf gezielt, den Beamten in seiner Ehre herabzusetzen.

Bericht in der Badischen Zeitung