Gegen null

Mein Mandant ist seit längerer Zeit in einer geschlossenen Anstalt untergebracht. Er hatte mehrere Straftaten begangen, wegen derer er nicht bestraft werden konnte. Er war zur Tatzeit wegen Drogenmissbrauchs nämlich schuldunfähig.

Seine Entlassung aus der Geschlossenen wurde nun über einen längeren Zeitraum verweigert. Hauptbegründung, nachdem sich die Drogenproblematik erledigt hat: Es bestehe nicht nur die Gefahr weiterer – geringfügiger – Straftaten, sondern der Betroffene sei auch HIV-positiv. Wegen seines tatsächlich reichlich unkontrollierten Sexualverhaltens stuften ihn die Ärzte, kurz gefasst, als als tickende Zeitbombe ein.

Nun muss das Gericht mal wieder darüber entscheiden, ob die Unterbringung ein weiteres Jahr verlängert wird. Mir war aufgefallen, dass der ansonsten ausführliche Arztbericht diesmal nur die HIV-Infektion erwähnte, aber sonst keine Details enthielt. Deshalb fragte ich in der Anhörung nach, wie sich die Krankheit denn entwickelt.

Was ich dann hörte, war wirklich der Hammer. Die Kombinationstherapie mit Medikamenten schlage hervorragend an, sagte die zuständige Ärztin. Die Virenlast im Blut meines Mandanten gehe „gegen Null“. Was, wie die Medizinerin weiter bestätigte, natürlich gleichzeitig Auswirkungen auf die Ansteckungsgefahr hat. Die sei nämlich derzeit praktisch nicht vorhanden.

Abgesehen davon, dass so eine Information in eine ärztliche Stellungnahme gehört, ändert das die Sachlage nach meiner Meinung von Grund auf. Ein wesentlicher Punkt für die Unterbringung ist damit entfallen. Das Gericht, das von der Bewertung, offensichtlich ebenso überrascht war wie ich, wird sich jetzt sicher noch mal besonders genau überlegen müssen, ob mein Mandant wirklich weiter weggesperrt werden kann.

Dem Gerichtsbeschluss sehe ich wirklich gespannt entgegen.