Todesfall auf der Gorch Fock: Gericht versagt Entschädigung

Die Eltern einer auf dem Bundeswehrschiff Gorch Fock unter ungeklärten Umständen verstorbenen Kadettin erhalten keine Entschädigung. Das Verwaltungsgericht Aachen hält die gesetzlichen Voraussetzungen nicht für gegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten Ausguck ohne Sicherung bei entsprechender Wetterlage sei zwar lebensgefährlich. Der Wachdienst sei aber nicht mit einer „besonderen Lebensgefahr“ verbunden, wie sie § 63a des Soldatenversorgungsgesetzes für eine Entschädigung voraussetze.

Eine besondere Lebensgefahr sei gegeben, wenn bei Vornahme der Diensthandlung die Wahrscheinlichkeit, sich zu verletzen oder zu versterben, höher sei als die Möglichkeit, unversehrt zu bleiben. Auf der Gorch Fock habe es in über 50 Jahren als Segelschulschiff mit mehr als 14.000 Kadetten nur eine geringe Anzahl an tödlichen Unfällen gegeben. Der nächtliche Wachdienst sei auch nicht mit den Fällen zu vergleichen, in denen eine besondere Gefährdung anerkannt sei, etwa bei einem Polizisten, der einen bewaffneten Verbrecher verfolgt, oder bei einem Feuerwehrmann, der vom Feuer eingeschlossene Personen retten will.

Den Eltern der Kadettin ging es nach eigenen Angaben weniger um das Geld, sondern viel mehr um Aufklärung, was sich in der fraglichen Nacht im September 2008 ereignet hat. Sie werfen inbesondere den Strafverfolgungsbehörden vor, die Sache voreilig zu den Akten gelegt zu haben (Aktenzeichen 1 K 2995/13).