Rückzieher im Notarzt-Fall

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt macht einen Rückzieher. Die Behörde nahm den Strafbefehl gegen einen Notarzt zurück, der bei einem Einsatz verkehrsgefährdend gefahren sein soll, berichtet Spiegel online.

In den vergangenen Tagen gab es massiven öffentlichen Druck auf die Ankläger und das Gericht, welches den Strafbefehl abgesegnet hat. So unterschrieben 200.000 Menschen eine Online-Petition zu Gunsten des Arztes.

Ich glaube aber nicht, dass hier dem „Druck der Straße“ nachgegeben wurde. Vielmehr dürfte sich bei erneuter Prüfung der Sache durch die Vorgesetzten des verantwortlichen Staatsanwalts schlicht und einfach herausgestellt haben, dass dieser tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen ist. Da Staatsanwälte weisungsgebunden sind, kann auch die Behördenleitung die Entscheidung revidieren.

Kein gutes Licht fiele in diesem Fall aber auf den Amtsrichter, der den Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen hat. Womöglich bestätigt sich auch hier die leidvolle Erfahrung jedes Strafverteidigers und einer Unzal Betroffener, dass viele Richter Strafbefehle einfach durchwinken. Etwas, das man ja auch bei Durchsuchungsbeschlüssen kennt.

Update: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat bestätigt, dass der Strafbefehl nicht korrekt war.

Früherer Bericht im law blog