Keine Gnade mit Middelhoff

+++ Dem Kettenraucher Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf bleibt eine Zwangsräumung vorerst erspart. Seine Vermieterin wollte Adolfs mit Hilfe des Gerichtsvollziehers auf die Straße setzen. Das entsprechende Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, und zuletzt hatte Adolfs sogar Rückendeckung vom Bundesgerichtshof erhalten. Das Landgericht Düsseldorf gewährte dem Rentner nun vorerst Räumungsschutz. Darauf eine Zigarette. +++

+++ Scheinväter können sich nicht auf Treu und Glauben berufen, wenn sie von der Kindesmutter wissen wollen, wer tatsächlich Vater des Kindes ist. Das Bundesverfassungsgericht hält die Generalklausel von Treu und Glauben nicht für eine ausreichende Norm, um so weitgehend in die Intimsphäre der Mutter einzudringen und ihr Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Der Gesetzgeber muss jetzt gegebenenfalls einen extra Paragrafen einführen (Aktenzeichen 1 BvR 472/14). +++

+++ Der ehemalige Chef des Arcandor-Konzerns (Karstadt) Thomas Middelhoff kommt nicht frei. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf eine Haftbeschwerde des Managers, obwohl dieser „nur“ zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und Middelhoff bereits vier Monate Untersuchungshaft hinter sich hat. Middelhoff habe große Anreize sich abzusetzen und dabei seine Kontakte zu nutzen.

Selbst eine Kaution von 900.000 Euro, die Middelhoffs Familie und Freunde stellen wollen, ändere nichts an der Fluchtgefahr. Diese Härte ist schon bemerkenswert, denn bei so einer relativ geringen Strafe gibt es ja an sich auch die realistische Chance auf offenen Vollzug (Aktenzeichen 5 Ws 81/15). +++

+++ Für den Fahrdienst Uber wird die Luft immer enger. Das Landgericht Frankfurt verbot Uber heute bundesweit jede Geschäftstätigkeit. Uber sei keine Mitfahrzentrale, sondern biete Taxidienste. Deshalb müsse sich das Unternehmen ans Personenbeförderungsgesetz halten. +++

+++ Wer suchtkrank ist, verliert durch einen Rückfall nicht seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine Baufirma hatte sich geweigert, ihren krankgeschriebenen Mitarbeiter weiter zu bezahlen. Der Mann war nach mehreren Entzügen rückfällig geworden.

Trotzdem liege im konkreten Fall kein zurechenbares Selbstverschulden vor, so das Bundesarbeitsgericht. Sucht sei eine Krankheit, so dass auch hier Lohnfortzahlung geleistet werden muss. Der Arbeitgeber müsse im Zweifel beweisen, dass der Arbeitnehmer den Rückfall selbst verschuldet hat (Aktenzeichen 10 AZR 99/14). +++

+++ Der Mordprozess gegen Debra Milke im US-Bundestaat Arizona kann nicht neu aufgerollt werden. Das Oberste Gericht des Bundesstaates lehnte eine erneute Anklage gegen Milke ab. Milke soll zwei Männer für den Mord an ihrem vierjährigen Sohn bezahlt haben. Sie saß 23 Jahre in der Todeszelle. +++