Kein Wunschkonzert

Der Juristische Vorbereitungsdienst ist kein Wunschkonzert. Jedenfalls nicht, was den Prüfungstermin für das Zweite Staatsexamen angeht. Das Verwaltungsgericht Berlin verwehrte es jetzt einem Kandidaten, dass ihm ein Wunschtermin für die Prüfung zugeteilt wird.

Der angehende Volljurist plant nach seinem Examen ein Praktikum in Asien. Es soll am 15. Februar 2016 beginnen. Deswegen wollte er seine Staatsprüfung spätestens am 12. Februar 2016 ablegen und wollte das Prüfungsamt hierauf gerichtlich verpflichten lassen.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab. Der Kandidat habe schon nicht dargelegt, dass er das Praktikum nicht verschieben kann. Im übrigen müsse er ja auch damit rechnen durchzufallen und hier auch entsprechend disponieren. Zwar gelte auch in Berlin die Regel, dass der Vorbereitungsdienst 24 Monate dauere. Das bedeute aber nicht, dass auch die mündliche Prüfung innerhalb dieses Zeitraumes stattfinden müsse (Aktenzeichen VG 15 L 207.15).