Doppeltes Pech

Wer am Busbahnhof in den falschen Bus steigt, ist selbst schuld. Das gilt auch dann, wenn die Fahrgäste beim Einsteigen dem Busfahrer ihre Fahrscheine zeigen, so ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München.

Zwei Reisende waren auf dem Weg von Hamburg nach Hagen gestrandet, weil sie versehentlich den Fernbus nach Frankfurt genommen hatten. Das fiel erst bei einem Rast in Hannover auf. Insgesamt verlangten die Fahrgäste 180 Euro Schadensersatz von dem Münchner Busanbieter.

Wenig überraschend kommt das Amtsgericht München zu dem Ergebnis, dass Reisende grundsätzlich selbst schauen müssen, ob sie das richtige Verkehrsmittel besteigen. Interessantes Detail war dagegen die Frage, ob dem Busfahrer der Fehler nicht hätte auffallen müssen. Dem hatten die Passagiere nämlich ihre Tickets beim Einsteigen gezeigt.

Das Amtsgericht München meint hierzu, es bestehe keine Rechtspflicht, Passagiere am Einsteigen in einen falschen Bus zu hindern. Ich bin mir sicher, da würden viele Richter zumindest eine Mithaftung des Veranstalters bejahen. Insoweit hatten die Reisenden also doppelt Pech (Aktenzeichen 122 C 7088/15).