Geldwäsche: Ausnahmen für Anwälte

+++ Strafverteidiger machen sich nur wegen Geldwäsche strafbar, wenn sie positiv wissen, dass ihr Honorar aus Straftaten bezahlt wird. Diese Auffassung bekräftigt das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung. Der Geldwäscheparagraf müsse bei Strafverteidigern einschränkend ausgelegt werden, so dass bedingter Vorsatz nicht reicht. Das gelte für alle Alternativen der Vorschrift (Aktenzeichen 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14). +++

+++ Ein Jurastudent brachte das Versammlungsverbot in Heidenau zu Fall. Zum Glück hat er ein privates Faxgerät. +++

+++ Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verklagt das Vergleichportal Check24. Das Portal ist nach Auffassung des BVK nur ein Deckmantel, um letztendlich Versicherungsverträge zu vermitteln. Dabei würden aber gesetzliche Standards für Vermittler nicht eingehalten, etwa bei der Kundeninformation und -beratung. +++

+++ Firmen dürfen von Bewerbern sehr gute Englischkenntnisse verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen in einer Branche tätig ist, in der Englisch die vorherrschende Sprache ist. Eine Bewerberin mit lediglich guten Englischkenntnissen hatte sich diskriminiert gefühlt, weil sie von einer Vertriebsfirma für Videospiele nicht berücksichtigt wurde. Das Landesarbeitsgericht Hamburg wies die Klage ab (Aktenzeichen 5 Sa 79/14). +++