Nacktkater vor Gericht

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin war eine Katze Hauptperson. Es ging um „Willi“, einen Nacktkater. Willi ist eine Canadian-Sphinx-Katze. Die Tiere haben wegen einer Genveränderung keine funktionsfähigen Tasthaare. Im Prozess ging es darum, ob Willis Herrchen die Nacktkatze kastrieren lassen muss.

Das Tierschutzgesetz verbietet die Zucht von Wirbeltieren, wenn ihnen Körperteile für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder diese untauglich sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Zur Vermeidung der Zucht kann die zuständige Behörde das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen.

Das Gericht hörte einen Sachverständigen zu der Frage, ob das Fehlen der Tasthaare bei Canadian-Sphinx-Katzen als Schaden anzusehen ist, unter dem die Tiere leiden. Tasthaare seien für alle Katzen ein wichtiges Sinnesorgan, so der Experte. Es diene der Orientierung und Kommunikation. Eine Katze ohne Tasthaare müsse unnötig leiden.

Das bedeutet nun nicht, dass Willi sterben muss. Er darf aber keine Nachkommen haben, so das Gericht in seinem Urteil. Die Berufung wurde zugelassen (Aktenzeichen VG 24 K 202.14).