Zu wenig Porto auf dem Drogenbrief

Verteidigerpost ist privilegiert. Wenn der Anwalt einem Inhaftierten schreibt, darf die Post keinesfalls gelesen werden. Und normalerweise wird sie meist auch nicht großartig auf verbotene Inhalte kontrolliert. Das wollte sich eine Regensburgerin zu Nutze machen. Sie schickte ihrem Lebensgefährten per Brief 4,16 Gramm Heroin in den Knast. Als Absender gab sie den Verteidiger ihres Partners an.

Dafür fälschte sie sogar den Poststempel der Kanzlei, passte aber in einem Punkt nicht auf. Sie klebte zu wenig Porto auf den Brief. Dieser ging also von der Post gleich zurück zur Anwaltskanzlei. Die Juristen informierten die Polizei, um selbst keinen Ärger zu bekommen. Fingerabdrücke und DNA-Spuren führten dann zu der Frau, die jetzt vor dem Landgericht Regensburg alles gestand.

Für den Brief und andere Drogendelikte bekam die 36-Jährige eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, berichtet die Mittelbayerische Zeitung.