Die Ratte als „singulärer Vorfall“

Eine Ratte im Hotelzimmer? Da fühlte sich ein Mallorca-Urlauber wohl auf der sicheren Seite. Er meldete eine Minderung von 50 % für seine Pauschalreise an. Vor dem Amtsgericht Köln fand er aber kein Verständnis für sein Problem. Der einmalige „Besuch“ eines Nagers ist nämlich noch kein Reisemangel, so das Gericht.

Ratten und sonstiges Ungeziefer haben allerdings auch nach Meinung des Richters grundsätzlich nichts in einem Hotel zu suchen. Rund um die Hotels in südlichen Regionen seien Ratten aber keine unübliche Erscheinung – auch dank des Massentourismus. Deshalb komme es darauf an, ob die Ratten wegen Hygienemängeln in dem Hotel selbst leben. Oder ob sie von außen in das Zimmer eingedrungen sind.

Der Kläger hatte selbst behauptet, die Ratte sei wahrscheinlich über ein Vordach ins Zimmer seines Hotels in Cala d`Or gekommen, als er bei eingeschaltetem Licht lüftete. Da so etwas kein zweites Mal passierte und der Kläger auch nicht behauptet hatte, das Hotel selbst sei verdreckt, handele es sich um einen „singulären unangenehmen Vorfall, der … aber als zufällig betrachtet werden muss“.

Auch das Auftreten nur einer Ratte könne zwar Ekel und Angst auslösen. Hierbei handele es sich aber um „subjektive Empfindungen, die einer objektiven Grundlage zunächst entbehren“. Die Klage wurde abgewiesen (Aktenzeichen 142 C 78/15).