Rülpsen als grob ungehörige Handlung

Für einen lauten Rülpser, an dem sich ein Wiener Polizist störte, soll ein Österreicher 70 Euro Bußgeld zahlen. „Verletzung des öffentlichen Anstands“ wird dem Betroffenen zur Last gelegt. Die Sache schlägt hohe Wellen, wie diverse Berichte (u.a. hier und hier) zeigen.

Kann so was auch bei uns passieren? Ich meine die Geldbuße, nicht den Rülpser. Strafbar, also mit Geldstrafe oder gar Gefängnis bedroht, ist so etwas natürlich nicht. Das hat schon zutreffend Rechtsanwalt Dr. Rainer Hamm für den Deutschen Anwaltverein klargestellt:

Sich unanständig zu verhalten und gegen Benimmregeln zu verstoßen, ist in Deutschland nicht strafbar.

Aber wie sieht es denn eine Stufe drunter aus? Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten lauert ein Paragraf, der jedenfalls schon mal gar nicht unpassend klingt:

Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Bis zu 1.000 Euro kann so eine ungehörige Handlung kosten. Ich habe mal einige angeblich grob ungehörige „Kleinigkeiten“ zusammengesucht, wegen derer Bürger schon mal vor Gericht mussten:

– Sex in der Öffentlichkeit (Stadtpark);
– Nacktjoggen;
– Absingen anstößiger Lieder;
– Notdurft auf der Straße;
– Äußerungen obszönen Inhalts in der Öffentlichkeit;
– Umarmen fremder Frauen auf der Straße;
– Umstellen einer Parkbank (aber am Ende Freispruch!);
– Umdrehen eines Wegweisers;
– Werfen eines Spazierstocks in die Fahrbahn eines Radfahrers;
– Animieren zum Nacktanz in einer Discothek.

Da liegt es jedenfalls nicht ganz fern, dass auch das Rülpsen mal ins Visier gestrenger Ordnungshüter kommen könnte. Vielleicht nicht der dönerbedingte Verdauungsrülpser wie im Wiener Fall. Aber womöglich, wenn in irgendeiner Form organisiert gerülpst wird und das jemanden belästigen könnte. Der Ausgang des Verfahrens wäre dann sicher auch bei uns interessant.

Beim gezielten Anrülpsen von Personen kann übrigens auch wieder das Strafrecht ins Spiel kommen. Eine Beleidigung ist nicht nur durch Worte, sondern auch durch schlüssiges Handeln möglich.

Wie man sieht, ist Wien gar nicht so weit weg. Weder geografisch noch juristisch.