Freundlicher Hinweis

Aus einer Vorladung der Polizei:

Sie sind Halter des Fahrzeugs BMW KA-XY 0000. Die Ermittlungen bezüglich der Unfallflucht richten sich … gegen Ihren Sohn. Sollte Ihr Sohn Fahrer zur Unfallzeit gewesen sein, haben Sie als Vater das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. Sie müssen keine Angaben zum Fahrer machen.

Sollte zur Unfallzeit jemand gefahren sein, gegenüber dem Sie kein ZVR haben, sind Sie als Zeuge zur Aussage verpflichtet, notfalls vor einem Richter.

Bitte teilen Sie mir möglichst zeitnah mit, ob Sie den Termin am Freitag wahrnehmen.

Positiv an dieser Vorladung ist, dass der Polizeibeamte sich eine Belehrung über die Rechte des Fahrzeughalters nicht für die Vernehmung aufspart. Vielmehr macht er dem Empfänger des Schreibens schon ziemlich deutlich, dass dieser jedenfalls in Bezug auf seinen Sohn, den Beschuldigten, schon wegen des Verwandtschaftsverhältnisses rein gar nichts sagen muss.

Ganz vollständig ist der freundliche Hinweis allerdings trotzdem nicht:

– Niemand muss mit der Polizei sprechen. Auch ein Zeuge nicht. Deshalb sollte man eine Vorladung auch besser als Einladung bezeichnen. Mehr ist sie nämlich nicht. Denn wer nicht mit der Polizei sprechen muss, braucht selbstverständlich auch nicht auf die Wache zu kommen.

– Eine Vorladung durch den Staatsanwalt oder einen Richter ist kein Automatismus. Tatsächlich bleibt die Vorladung meist aus. Wenn sie aber erfolgt, darf ein Zeuge nur dann nichts sagen, wenn ihm ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zusteht.

– Neben dem Zeugnisverweigerungsrecht wegen Verwandtschaft kann man als Zeuge auch die Auskunft verweigern, wenn man sich selbst in den Verdacht einer Straftat bringen könnte. Der Zeuge muss also rein gar nichts sagen, was ihm selbst schaden könnte.

Trotz der gewissen Unschärfen bleibt es toll, dass der Beamte sich wenigstens bemüht, den Zeugen schon bei der Einladung zu einer Vernehmung über seine wesentlichen Rechte zu informieren.

Daran könnten sich 99 % der deutschen Kripobeamten ein Vorbild nehmen, denen so was nie in den Sinn kommen würde.