„Barauszahlungsentgelt“

Die Bankbranche ist in einem Punkt sicher führend. Bei der Erfindung neuer Gebühren. Heute nötigt mir in dieser Beziehung die Postbank besonderen Respekt ab. Dort habe ich mir vor kurzem die Prepaid Visa Karte besorgt, weil der Anbieter Kalixa, bei dem bisher immer alles glatt lief, sein Angebot leider einstellt. Normale Kreditkarten nutze ich nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Da ist mir das Schicksal etlicher Mandanten eine Lehre, deren Karten von irgendwelchen freundlichen Zeitgenossen bis an die Grenze des Verfügungsrahmens geplündert wurden.

Die Postbank Prepaid Visa war noch keine Woche alt, als mir „5,00 € Barauszahlungsentgelt“ in Rechnung gestellt wurden. Ich hatte mit der Karte zwar schon einiges veranstaltet, aber sicher kein Bargeld gezogen. Meine Mail an den Kundenservice brachte dann folgende Erkenntnis: Ich muss 5 Euro „Barauszahlungsentgelt“ bezahlen, gleichwohl ich mir überhaupt nichts bar habe auszahlen lassen.

Denn, so wurde mir erklärt, die Postbank nimmt gemäß Ziff. 2.16 ihres Preis- und Leistungsverzeichnisses eine Gebühr von 2,5 %, mindestens aber 5,00 €, „bei Einsatz der Postbank Kreditkarten zum Bezahlen bei Wettbüros, Casinobetrieben und Lotteriegesellschaften im Rahmen deren Geschäftsbetriebs“.

Schuld war also ein online bezahlter Tipp-Schein für eine – von gewissen Staatsvertrags-Problematiken abgesehen – ganz seriösliche Lotterie, der mich selbst ganze 8,40 Euro gekostet hatte. Wieso die happige Gebühr auf der Abrechnung als „Barauszahlung“ auftaucht, erklärte mir der Postbank-Service auf meine Nachfrage hin in der gleichen Mail:

Der Erwerb von Lotto- oder Wettscheinen oder Chips im Spielcasino sowie bei entsprechenden Online-Anbietern entspricht dem Wesen nach dem Erwerb von Bargeld. Ähnlich wie ein Geldschein repräsentieren solche Scheine oder Chips einen Wert, der für weitere Zwecke – hier das Glücksspiel – eingesetzt wird. Mit dem neuen Entgelt stellt die Postbank deshalb diese Kreditkartenumsätze den Bargeldverfügungen mit Kreditkarte gleich.

Na ja, ich würde da schon gerne wissen, wieso dann nicht auch der Erwerb eines Amazon-Gutscheins oder das Aufladen einer Music-Flatrate nicht auch 5 Euro kostet. Und wieso man Barauszahlung in die Abrechnung reinschreibt, wenn es doch ersichtlich nicht um eine Barauszahlung geht.

Ich persönlich fühle mich durch das Postbank-Wortgeklingel einstweilen ein bisschen veräppelt. Deswegen gucke ich bei Gelegenheit doch mal, was die Konkurrenz so an Prepaid-Karten bietet. Obwohl ich mir natürlich nicht sonderlich viel Hoffnung mache, dass es woanders wesentlich besser läuft.