Für die Schublade

Kunden von Prostituierten setzen sich künftig einem erhöhten strafrechtlichen Risiko aus. Zumindest wenn es nach der Bundesregierung geht. Das Kabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf, nach dem auch Freier bestraft werden, wenn sie für Sex mit einer oder einem Zwangsprostituierten zahlen.

Bis zu fünf Jahre Haft soll es geben, wenn der Freier die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausnutzt. Die große Frage ist natürlich, anhand welcher Kriterien der Kunde die Zwangslage überhaupt erkennen könnte. Darauf gibt der Gesetzentwurf keine Antwort.

Selbst die Polizei scheint skeptisch, wie sie künftig die Kunden von Zwangsprostituierten überführen soll. „Dem Kunden muss einwandfrei nachgewiesen werden, dass er wusste oder wissen konnte, eine Zwangsprostituierte aufgesucht zu haben. Das sehe ich als polizeiliche Herausforderung“, sagt etwa Oliver Malchow von der Gewerkschaft der Polizei.

Dieses Gesetz darf also unter Symbolpolitik abgelegt werden. Und zwar in die gleiche Schublade wie die bereits verabschiedete Kondompflicht für das Sexgewerbe.