Dezent unter der Grenze

Ein Bundespolizist aus Hannover ist zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften, unerlaubter Waffenbesitz und das unerlaubte Verbreiten der Fotos von einem festgenommenen Flüchtling vorgeworfen.

Die Ermittlungen gegen den Beamten waren wegen Foltervorwürfen angerollt. Diese Vorwürfe haben sich in der Verhandlung jedoch nicht bestätigt, berichtet die FAZ.

Auffällig an dem Urteil ist jedenfalls, dass das Strafmaß dezent unter einer für den Mann kritischen Grenze bleibt. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde er als Beamter zwingend seinen Job verlieren. Auch unter der Jahresgrenze ist eine Entlassung möglich. Sie muss aber im Einzelfall geprüft und sorgfältig abgewogen werden.