Dschihadist darf kein Fahrlehrer sein

Wer in den Heiligen Krieg ziehen will, darf nicht mehr als Fahrlehrer arbeiten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erteilte einem Dschihadisten ein entsprechendes Berufsverbot.

Der Mann ist gebürtiger Afghane. Er wurde 1998 eingebürgert. Später entwickelte er den Plan, sich gemeinsam mit anderen einer islamistischen Terrorgruppe in Syrien anzuschließen. Vor seiner Ausreise wurde er jedoch verhaftet und zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.

Interessanterweise machte ihm das Strafgericht bei seiner vorzeitigen Entlassung zur Bewährungsauflage, wieder als Fahrlehrer zu arbeiten und einem geregelten Tagesablauf nachzugehen. Damit war jedoch die Ordnungsbehörde nicht einverstanden. Sie entzog dem Fahrlehrer die Erlaubnis mit der Begründung, dem Mann fehle jede Vorbildfunktion für die Ausbildung von Fahrschülern.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgt dieser Argumentation. Es bestehe die Gefahr, dass der Mann seine Fahrschüler indoktriniere. Gerade Jugendliche, die das Gros der Fahrschüler ausmachen, seien leicht zu beeinflussen, zumal dem Fahrlehrer eine natürliche Autorität zukomme. Der Mann sei deshalb gewerberechtlich unzuverlässig (Aktenzeichen 6 L 3816/15).