Hinterbliebene sollen besser entschädigt werden

Wenn Menschen bei Unfällen oder vorsätzlichen Taten sterben, hat das Gesetz die Hinterbliebenen eher stiefmütterlich behandelt. In der Regel muss bei den Hinterbliebenen schon ein gravierender Gesundheitsschaden eintreten, damit diese einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld erwerben. Das soll sich nun ändern: Die Bundesregierung möchte das sogenannte Hinterbliebenengeld einführen.

Nahe Angehörige wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und natürlich auch die Kinder sollen künftig für ihr „seelisches Leid“ eine angemessene Entschädigung erhalten. Einen Anspruch bekommen auch Menschen, die zum Verstorbenen in einem besonderen Näheverhältnis standen (was dann im Zweifel zu beweisen wäre). Das Gesetz zielt insbesondere auch auf die Folgen von großen Unglücken, beispielsweise den Absturz der German-Wings-Maschine.

Ein Beitrag in der Legal Tribune Online stellt den Gesetzentwurf vor und erläutert die Hintergründe.

Der Deutsche Richterbund warnt in einer Stellungnahme, der Gesetzentwurf wäre „ein weiterer Schritt zur Kommerzialisierung persönlicher Schicksalsschläge“.