„Das können Sie schon mal dahin schreiben“

Die Polizei vernimmt eine junge Frau wegen Körperverletzung. Die Frau soll ein Mädchen in der U-Bahn vermöbelt haben. Die Aussage der Frau beginnt so:

Ich bin auf jeden Fall nicht Beschuldigte. Das können Sie schon Mal dahin schreiben.

Das Protokoll mit der Überschrift „Beschuldigtenvernehmung“ hat sie dann aber doch unterzeichnet. Ob sie es gelesen hat, weiß ich allerdings nicht.