Wird sowieso eingestellt …

Heute nachmittag wollte sich jemand bei mir beschweren. Über die Polizei. Die Anruferin war extrem verärgert über das, was der Polizeibeamte ihr gesagt hat. Dass sie nämlich einfach zu ihm auf die Wache kommen soll, dann nimmt er ein Protokoll auf, alles keine große Sache, das Verfahren werde sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Das hat die Anruferin geglaubt. Das mit der Einstellung ist allerdings nicht passiert. Der zuständige Staatsanwalt, der zum Zeitpunkt der „Zusage“ mutmaßlich noch nicht mal von dem Vorgang wusste, hat doch eiskalt eine Anklageschrift formuliert. Die Anruferin war nun der Meinung, dass es ja so wohl nicht geht. Immerhin hatte sie doch die Quasi-Garantie von dem Polizisten für den Fall, dass sie das tut, was er will – die Karten auf den Tisch legen nämlich.

Die Verärgerung konnte ich der Dame nicht nehmen. Wohl aber das Gefühl, mit diesem Erlebnis ganz allein zu stehen. Genau so passiert es doch tatsächlich Tag für Tag, und zwar in einer Vielzahl von Fällen. Das böse Erwachen kommt erst, wenn der Beschuldigte erfährt, dass der Polizist mit einer Einstellung des Verfahrens rein gar nichts zu tun hat, weil darüber an ganz anderer Stelle entschieden wird. Und dass die betreffenden Entscheidungsträger, Staatsanwälte nämlich, nicht an das gebunden sind, was um Arbeitsvermeidung bemühte Polizisten so von sich geben.

Die Betroffene ist jedenfalls mit den Nerven fertig. Immerhin konnte ich sie vorerst ein klein wenig mit der Staatsgewalt versöhnen. Ich habe nämlich mit dem zuständigen Richter geplaudert. Immerhin will der jetzt mal beim Staatsanwalt dafür werben, dass es doch noch zu einer Einstellung kommt.

Wenn es gelingt, will die Mandantin mein Honorar von der Polizei einklagen. Wäre schön, wenn so was klappen würde.