Eine Extra-Vollmacht für die Polizei

Aus der Mail eines Kriminalkommissars:

Nach meinen Unterlagen haben Sie die rechtliche Vertretung des Herrn N. übernommen. Das Verfahren wurde durch unsere Dienststelle übernommen.

Ich möchte Sie daher um Zusendung einer entsprechenden Vollmacht an unsere Dienststelle bitten.

Leider konnte ich den Beamten bislang nicht telefonisch erreichen.

Ich würde – neben anderen Themen, die ohnehin anliegen – gern mit ihm besprechen, woher dieses Interesse an einer schriftlichen Vollmacht kommt. Schon vor dem Hintergrund, dass wir Rechtsanwälte in der Regel keine schriftliche Vollmacht vorlegen müssen. Es genügt, wenn wir versichern, entsprechend bevollmächtigt zu sein (wobei die Vollmacht auch mündlich erteilt sein kann). Diese Versicherung habe ich schon in meinem ersten Schreiben an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

In diesem Fall wird die Anfrage noch etwas bizarrer durch den Umstand, dass mir der Staatsanwalt schon Akteneinsicht gewährt hat – und durchaus auch mal mit mir telefoniert. Der Staatsanwalt ist Herr des Verfahrens, wenn er keine schriftliche Vollmacht benötigt, warum sollte es die Polizei dann?

Nun ja, zu allem Überfluss hat mich der Ermittlungsrichter in dieser Angelegenheit sogar als Pflichtverteidiger beigeordnet. Meine Legitimation als Verteidiger ergibt sich also auch aus diesem Beschluss. Fast überflüssig zu erwähnen, dass der Beiordnungsbeschluss sich an prominenter Stelle in der Ermittlungsakte findet: gleich hinter dem Haftbefehl.

Ich denke, wir können dieses Thema schnell abhaken. Sofern der Beamte nicht das Gespräch mit mir verweigert, weil er meint, eine schriftliche Vollmacht zu benötigen. Dann mache ich es halt auch schriftlich. Ich rufe ihn gleich noch mal an.