Herr A will sein Geld zurück

Aus einem Polizeibericht, es geht um ein kleines Drogengeschäft vor einer Diskothek:

Der Beschuldigte A äußerte sich sinngemäß wie folgt:

Er habe vom Beschuldigten B zwei Steine MDMA kaufen wollen. Dafür habe er ihm 50 Euro gegeben. Dann sei der Beschuldigte B von den Türstehern angesprochen und überwältigt worden. Der Zeuge A habe seine Drogen also gar nicht erhalten.

Er wolle nun sein Geld zurück.

Zu seiner Überraschung musste Herr A allerdings feststellen, dass die Polizeibeamten sich rein gar nicht für seine – denkbaren, aber nicht sehr wahrscheinlichen – zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückgabe des Kaufpreises interessierten. Stattdessen leiteten sie Ermittlungsverfahren ein, und zwar gegen den Verkäufer und seinen Kunden gleichermaßen.

Die 50 Euro dürften also die kleinste Sorge beider sein.