Gericht bestraft Soldaten wegen Volksverhetzung

Ein Berufssoldat kann wegen Volksverhetzung bestraft werden, wenn er auf Facebook kriminelle Ausländer und Flüchtlinge als „Gesochse“, „Affen“, „Ungeziefer“ und kriminelles „Pack“ beschimpft. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im Januar 2016 schrieb der damals 33 Jahre alte Soldat auf einer Facebook-Seite mehrere Kommentare. Zu einem Artikel über einen in einem Zugabteil straffällig gewordenen Flüchtling schrieb er: „Grenzen sofort schließen alle illegalen Einwanderer oder die so genannten Flüchtlinge sofort abschieben. Das Geld was aufeinander für die Affen da ist sollte lieber unseren eigenen obdachlosen oder Rentnern zu gute kommen das War nie Geld für da aber auf einmal können wir die alle durchfüttern? Der große knall Wird kommen und das sehr bald.“

Wenige Minuten später fügte er das Bild eines Transall-Flugzeuges ein und schrieb: „Deutschland will Transall-Maschinen der Bundeswehr einsetzen, um abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben. In der CSU streitet man noch, aus welcher Höhe der Abwurf erfolgen soll.“

Einen Artikel über einen Ladendieb mit arabischen Wurzeln kommentierte der Angeklagte: „Irgendwann wird auch das kriminelle Regierungspack merken dass die Integration für dieses gesochse voll in die Hose gegangen ist und dieses Ungeziefer nur unsere Geld haben will. Denn wenn die wirklich Hilfe brauchen würden sieht Dankbarkeit meiner Meinung aber ganz anders aus.“ Wenige Minuten später schrieb der Angeklagte: „Wieder ein so genannter bedauerlicher Einzelfall hahahahahahahaha Abschieben dieses Pack.“

Der Mann war über sein Facebook-Profil identifizierbar, wobei er sich dort auch ausdrücklich als Berufssoldat vorstellte. Von daher, so schon die Vorinstanzen, handeltee es sich nicht nur um die Äußerung einer Privatperson, sondern um die eines Berufssoldaten, bei dem die Allgemeinheit davon ausgehe, dass er die verfassungsmäßigen Rechte auch von Ausländern schützte. Deshalb sei das Verhalten geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Mann muss nun eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 Euro zahlen; bei der Bundeswehr ist er nicht mehr beschäftigt (Aktenzeichen 4 RVs 103/17).

Nachtrag: Der Autor Akif Pirinçci ist auch wegen Volksverhetzung verurteilt worden.