Donald Trump und sein selbstloser Anwalt

Die Fakten sind an sich unbestritten: Donald Trumps Rechtsanwalt hat einer Schauspielerin 130.000 Dollar bezahlt. Er unterschrieb eine Verschwiegenheitserklärung, in der es darum geht, dass die Schauspielerin als Gegenleistung für das Geld nichts über ihre Beziehung zu einer nur pseudonym genannten Person berichtet, insbesondere nicht über eine angebliche Liebesaffäre. Für die Zahlung von 130.000 Dollar hat Donald Trumps Anwalt eine Firma gegründet, die das Schweigegeld an die Schauspielerin auszahlte. Das Geld will der Anwalt „aus eigenen Mitteln“ aufgebracht haben. Donald Trump hat sich immerhin schon so weit geäußert, als dass man doch bitte seinen Anwalt nach Einzelheiten fragen möge. Von einer Zahlung wisse er nichts.

Meine Erfahrungen mit US-Recht sind bescheiden. In der überschaubaren Zahl von Fällen – meist ging es um Auslieferung – habe ich immer einen amerikanischen Kollegen hinzugezogen. Von dem ließ ich mir die dortigen Sitten und Gebräuche erklären. Ich könnte den Kollegen – ein heiterer Kerl aus San Diego übrigens – anrufen und ihn nach seiner Einschätzung fragen, fürchte aber, dass er mir gleich eine happige Rechnung schickt.

Von daher möchte ich nur einen Gedanken aufgreifen, der mich schon länger quält, wenn ich über Trumps angebliche Affäre lese. Wer würde hier in Deutschland auch nur einen Augenblick ernsthaft glauben, dass ein deutscher Anwalt die Fälle seines Mandanten dadurch löst, dass er sein eigenes Geld auf den Tisch legt, noch dazu in so stattlicher Höhe? Welcher Staatsanwalt oder Richter würde das glauben? Natürlich keiner.

Vielmehr käme sofort die Frage zu den Hintergründen dieser wohltätigen Haltung. Nämlich nach der naheliegenden Möglichkeit, dass vielleicht so hohe Honorare gezahlt werden, bei denen es möglich ist, den einen oder anderen ordentlich versteuerten Gebühren-Euro als Kickback zu verwenden. Oder nach einer Art Feuerwehr-Fonds, den der Klient halt schon mal vorab für brenzlige Situationen (z.B. Strafkautionen) auffüllt. Ersteres wäre juristisch fragwürdig, letzteres aber natürlich völlig in Ordnung.

Nur, in diesen Fällen könnte man halt als Anwalt nicht ernsthaft behaupten, der Mandant wisse nicht nur von nichts, sondern man sei als Rechtsvertreter auch noch so freundlich, den ganzen Schlamassel aus eigener Tasche zu bezahlen. Eine seltene Ausnahme für so viel Selbstlosigkeit wäre vielleicht Freundschaft, verbunden mit dem Wunsch, den Klienten aus einer Notsituation zu helfen. Allerdings macht Donald Trump auf mich nicht den Eindruck, dass er viel auf Freundschaften gibt. Und völlig pleite scheint er ja auch nicht zu sein.

Ich bin gespannt, wie sich die Sache mal auflöst. Aber, wie gesagt, vielleicht ist ja wirklich alles anders in Amerika.