Mit aller Konsequenz

Die Polizei lädt meine Mandantin schriftlich als Beschuldigte zu einer Vernehmung. Es geht um den Vorwurf der Belästigung (durch SMS bzw. Anrufe). Dabei belässt es der Beamte aber nicht, sondern fügt noch hinzu:

Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich jede Handlung (Telefonate, persönliches Aufsuchen, SMS u.s.w.) einzustellen, die die Eheleute N. in ihrer Lebensführung beeinträchtigen.

Sollten Sie Herrn und Frau N. weiterhin in irgendeiner Art und Weise belästigen, werde ich mit aller Konsequenz die mir zur Verfügung stehenden polizeilichen Mittel, bis hin zu einer möglichen Ingewahrsamnahme, anwenden, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Sicherlich ist die Polizei auch für die Gefahrenabwehr zuständig (z.B. § 8 Polizeigesetz NRW). So ein Säbelrasseln scheint mir dann aber doch einen Tick zu weit zu gehen. Vielleicht hat der Beamte übersehen, dass das Gesetz ihm keinen Freibrief ausstellt, sondern nur die „notwendigen Maßnahmen“ rechtfertigt (und auch die Verhältnismäßigkeit eine gewichtige Rolle spielt).

Einen noch schaleren Beigeschmack bekommt die Drohgebärde dadurch, dass sich sehr schnell jeder Tatverdacht gegen meine Mandantin zerstreut hat. Bleibt nur die Frage, ob jetzt auch die Anzeigenerstatterin einen Brief bekommt, dass sie aus präventiven Gründen womöglich festgenommen wird, sollte sie noch mal jemanden zu Unrecht einer Straftat bezichtigen.