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	<title>Kommentare für law blog</title>
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		<title>Kommentar zu Wieso ein Gesetz für die Justiz nicht gilt von Ralf</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/09/das-gesetz-ist-klar-doch-die-justiz-interessiert-es-nicht/#comment-512995</link>
		<dc:creator>Ralf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 22:58:08 +0000</pubDate>
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		<description>Maklerfirmen und Autohäuser kassieren auch den Ausweis bevor sie die Schlüssel rausrücken.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Maklerfirmen und Autohäuser kassieren auch den Ausweis bevor sie die Schlüssel rausrücken.</p>
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		<title>Kommentar zu Apple verliert im Tablet-Streit von madd</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/09/apple-verliert-im-tablet-streit/#comment-512993</link>
		<dc:creator>madd</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 22:37:37 +0000</pubDate>
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		<description>@12 Icke_: wenn ich ein Pad haette (sicher kein iPad), dann wuerde ich es zuletzt in der Kueche lagern.oO
Kann man die teile nicht labeln, zumindest auf der Rueckseite?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@12 Icke_: wenn ich ein Pad haette (sicher kein iPad), dann wuerde ich es zuletzt in der Kueche lagern.oO<br />
Kann man die teile nicht labeln, zumindest auf der Rueckseite?</p>
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		<title>Kommentar zu Ach so, Herr Heveling von ripu</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/31/ach-so-herr-heveling/#comment-512992</link>
		<dc:creator>ripu</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 22:12:11 +0000</pubDate>
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		<description>Ich bin der Meinung unsere Regierung hat einfach das Internet-Zeitalter verschlafen,oder für nicht wichtig befunden ...und jetzt plötzlich werden sie wach ..aber der Zug ist schon abgefahren..Ja,ja wer zu spät kommt, den bestraft das Leben ..</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin der Meinung unsere Regierung hat einfach das Internet-Zeitalter verschlafen,oder für nicht wichtig befunden &#8230;und jetzt plötzlich werden sie wach ..aber der Zug ist schon abgefahren..Ja,ja wer zu spät kommt, den bestraft das Leben ..</p>
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		<title>Kommentar zu Wieso ein Gesetz für die Justiz nicht gilt von turtle of doom</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/09/das-gesetz-ist-klar-doch-die-justiz-interessiert-es-nicht/#comment-512991</link>
		<dc:creator>turtle of doom</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 21:52:04 +0000</pubDate>
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		<description>@&lt;a href=&quot;#comment-512989&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;zf.8&lt;/a&gt;: Ja.

Muss mir den Artikel mal ausdrucken. Laminieren. Und im Geldbeutel verstauen...^^</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@<a class="atr_link" href="#comment-512989">zf.8</a>: Ja.</p>
<p>Muss mir den Artikel mal ausdrucken. Laminieren. Und im Geldbeutel verstauen&#8230;^^</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Mal was zu ACTA von Tobias</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/08/mal-was-zu-acta/#comment-512990</link>
		<dc:creator>Tobias</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 21:14:43 +0000</pubDate>
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		<description>@&lt;a href=&quot;#comment-512891&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Lexus&lt;/a&gt;: 

Wenn eine Regierung etwas unpopuläres umsetzen will, nennt sie nie die Dinge gleich beim Namen.
Sie hantiert in solchen Fällen immer zuerst mit schwammigen Begriffen, um die wahren Absichten zu verschleiern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@<a class="atr_link" href="#comment-512891">Lexus</a>: </p>
<p>Wenn eine Regierung etwas unpopuläres umsetzen will, nennt sie nie die Dinge gleich beim Namen.<br />
Sie hantiert in solchen Fällen immer zuerst mit schwammigen Begriffen, um die wahren Absichten zu verschleiern.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wieso ein Gesetz für die Justiz nicht gilt von zf.8</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/09/das-gesetz-ist-klar-doch-die-justiz-interessiert-es-nicht/#comment-512989</link>
		<dc:creator>zf.8</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 21:14:42 +0000</pubDate>
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		<description>@&lt;a href=&quot;#comment-512986&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;turtle of doom&lt;/a&gt;: 

Schweiz?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@<a class="atr_link" href="#comment-512986">turtle of doom</a>: </p>
<p>Schweiz?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Gut gewulfft von Klaus Graf</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/07/gut-gewulfft/#comment-512988</link>
		<dc:creator>Klaus Graf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 21:12:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lawblog.de/?p=21917#comment-512988</guid>
		<description>Tja, die BRD ist für mich ein Schurkenstaat, was das Recht auf Akteneinsicht für den nicht durch einen Verteidiger vertretenen Beschuldigten angeht. Während bei den Vorschriften über die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung Urteile aufgehoben werden, ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn ein Urteil rechtskräftig ist, bei der das Recht des Beschuldigten zur Auskunft aus den Gerichtsakten trotz mehrfacher Bitten/Anträge ignoriert wurde.

Mein eigener Fall (AG Koblenz): Parkverstoß (2x15 Euro). Richter verweigert Akteneinsicht. Antrag in der Hauptverhandlung wurde zurückgewiesen (und falschprotokolliert), Antrag auf Verlesung des Protokolls (damit die feinsinnige Unterscheidung zwischen Akteneinsicht und Auskunft aus den Akten, die der StPO zugrundeliegt, nicht verwischt werde) zurückgewiesen. Rechtsbeschwerde beim OLG: zurückgewiesen. Verfassungsbeschwerde, nunmehr eingelegt durch meinen Anwalt: nach Hinweis auf Missbrauchsgebühr zurückgenommen. Beschwerde beim EGMR: nicht möglich, da keine BVerfG-Entscheidung vorliegt, innerstaatlicher Rechtsweg nicht erschöpft. 

Es geht hier nicht um die 30 Euro. Es geht darum, dass ich nach Akteneinsicht bzw. Mitteilung aus den Akten meinen Einspruch zurückgezogen hätte (mit kostenmindernder Folge), was mein gutes Recht (auch mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht) ist. Deutsche Gerichte sehen das anders, und das ist der wahre Skandal, nicht irgendwelche schiefen Formulierungen auf der Website einer StA.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tja, die BRD ist für mich ein Schurkenstaat, was das Recht auf Akteneinsicht für den nicht durch einen Verteidiger vertretenen Beschuldigten angeht. Während bei den Vorschriften über die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung Urteile aufgehoben werden, ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn ein Urteil rechtskräftig ist, bei der das Recht des Beschuldigten zur Auskunft aus den Gerichtsakten trotz mehrfacher Bitten/Anträge ignoriert wurde.</p>
<p>Mein eigener Fall (AG Koblenz): Parkverstoß (2&#215;15 Euro). Richter verweigert Akteneinsicht. Antrag in der Hauptverhandlung wurde zurückgewiesen (und falschprotokolliert), Antrag auf Verlesung des Protokolls (damit die feinsinnige Unterscheidung zwischen Akteneinsicht und Auskunft aus den Akten, die der StPO zugrundeliegt, nicht verwischt werde) zurückgewiesen. Rechtsbeschwerde beim OLG: zurückgewiesen. Verfassungsbeschwerde, nunmehr eingelegt durch meinen Anwalt: nach Hinweis auf Missbrauchsgebühr zurückgenommen. Beschwerde beim EGMR: nicht möglich, da keine BVerfG-Entscheidung vorliegt, innerstaatlicher Rechtsweg nicht erschöpft. </p>
<p>Es geht hier nicht um die 30 Euro. Es geht darum, dass ich nach Akteneinsicht bzw. Mitteilung aus den Akten meinen Einspruch zurückgezogen hätte (mit kostenmindernder Folge), was mein gutes Recht (auch mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht) ist. Deutsche Gerichte sehen das anders, und das ist der wahre Skandal, nicht irgendwelche schiefen Formulierungen auf der Website einer StA.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Wieso ein Gesetz für die Justiz nicht gilt von QCM</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/09/das-gesetz-ist-klar-doch-die-justiz-interessiert-es-nicht/#comment-512987</link>
		<dc:creator>QCM</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 21:11:47 +0000</pubDate>
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		<description>@&lt;a href=&quot;#comment-512941&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Oberstleutnant Bubu&lt;/a&gt;: 
Aha, der Mann hat in absolut jeder Kaserne am Tor gestanden. Hat umfassende Kenntnisse...

Bei meinem Standort wird der Name des Besuchers notiert und die PK vom Kameraden, der ihn am Tor abholt. Der bringt den Besuch ja auch wieder zurück zum Tor, kurzer Check des zurückgegebenen Besucherscheins, fertig. Nichts mit Perso einbehalten. Hat meines Wissen bislang nie Probleme gegeben. Weder vor noch nach dem 1.11.2010.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@<a class="atr_link" href="#comment-512941">Oberstleutnant Bubu</a>:<br />
Aha, der Mann hat in absolut jeder Kaserne am Tor gestanden. Hat umfassende Kenntnisse&#8230;</p>
<p>Bei meinem Standort wird der Name des Besuchers notiert und die PK vom Kameraden, der ihn am Tor abholt. Der bringt den Besuch ja auch wieder zurück zum Tor, kurzer Check des zurückgegebenen Besucherscheins, fertig. Nichts mit Perso einbehalten. Hat meines Wissen bislang nie Probleme gegeben. Weder vor noch nach dem 1.11.2010.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wieso ein Gesetz für die Justiz nicht gilt von turtle of doom</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/09/das-gesetz-ist-klar-doch-die-justiz-interessiert-es-nicht/#comment-512986</link>
		<dc:creator>turtle of doom</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 20:54:50 +0000</pubDate>
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		<description>Ich sollte auch mal stur auf ein Gesetz beharren. =)

In unserem Währungsgesetz steht, dass jedermann gehalten sei, bis zu 100 Münzen in Zahlung zu nehmen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sollte auch mal stur auf ein Gesetz beharren. =)</p>
<p>In unserem Währungsgesetz steht, dass jedermann gehalten sei, bis zu 100 Münzen in Zahlung zu nehmen&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Wieso ein Gesetz für die Justiz nicht gilt von klabauter</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/09/das-gesetz-ist-klar-doch-die-justiz-interessiert-es-nicht/#comment-512985</link>
		<dc:creator>klabauter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 20:54:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lawblog.de/?p=21929#comment-512985</guid>
		<description>Der Jurist, der vor einer Rechtsfrage steht, schaut auch mal in die Gesetzesbegründung, wenn es denn um die Auslegung und Anwendung geht. Und siehe da, aus der entsprechenden Bundestagsdrucksache ergibt sich, dass Grund für das Hinterlegungsverbot die Authentisierungs- und Signaturfunktionen beim neuen BPA sind (BTDRs  16/10489 S.32). Von daher könnte man schon mal daran denken, dass überhaupt nur die neuen BPAs von der Regelung erfasst werden sollten (die alten nichtbiometrischen und Chiplosen haben nämlich diese Funktionen nicht).
Worauf man auch kommen könnte: Der in dieser Begründung genannte Schutzzweck (alleiniger Besitz des Ausweisinhabers wegen der genannten Funktionen) ist bei der so schön bezeichneten &quot;amtlichen Verwahrung&quot; beim Betreten einer JVA eher wenig berührt. Dass die JVA_Beamten aus Langeweile mal probieren, ob sie die PIN rausfinden und schnell mal ein bisschen mit Signatur herumprobieren, irgendwelche Sachen über den Dienst-PC bei Otto zu bestellen, dürfte wenig wahrscheinlich sein. 

In der Begründung heißt es weiter &quot;Auch eine freiwillige Abgabe ..an Dritte sollte nicht erfolgen&quot;. Wer irgendwo hinein will, wo er nicht hinein muß, gibt zwar notgedrungen, aber letztlich freiwillig ab, wenn der Türsteher/Zerberus das so verlangt.

Aus dem neuen Blogballon ist also eine Menge heiße Luft draußen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Jurist, der vor einer Rechtsfrage steht, schaut auch mal in die Gesetzesbegründung, wenn es denn um die Auslegung und Anwendung geht. Und siehe da, aus der entsprechenden Bundestagsdrucksache ergibt sich, dass Grund für das Hinterlegungsverbot die Authentisierungs- und Signaturfunktionen beim neuen BPA sind (BTDRs  16/10489 S.32). Von daher könnte man schon mal daran denken, dass überhaupt nur die neuen BPAs von der Regelung erfasst werden sollten (die alten nichtbiometrischen und Chiplosen haben nämlich diese Funktionen nicht).<br />
Worauf man auch kommen könnte: Der in dieser Begründung genannte Schutzzweck (alleiniger Besitz des Ausweisinhabers wegen der genannten Funktionen) ist bei der so schön bezeichneten &quot;amtlichen Verwahrung&quot; beim Betreten einer JVA eher wenig berührt. Dass die JVA_Beamten aus Langeweile mal probieren, ob sie die PIN rausfinden und schnell mal ein bisschen mit Signatur herumprobieren, irgendwelche Sachen über den Dienst-PC bei Otto zu bestellen, dürfte wenig wahrscheinlich sein. </p>
<p>In der Begründung heißt es weiter &quot;Auch eine freiwillige Abgabe ..an Dritte sollte nicht erfolgen&quot;. Wer irgendwo hinein will, wo er nicht hinein muß, gibt zwar notgedrungen, aber letztlich freiwillig ab, wenn der Türsteher/Zerberus das so verlangt.</p>
<p>Aus dem neuen Blogballon ist also eine Menge heiße Luft draußen.</p>
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