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11.11.2009

Beamte: Kein Anspruch auf Anonymität

Wer eine Hausdurchsuchung filmt und das Video online stellt, verletzt nicht unbedingt die Persönlichkeitsrechte von Polizisten oder Staatsanwälten. Dies stellt das Amtsgericht Rinteln in einer Entscheidung vom 31. März 2009 fest.

Vielleicht abgesehen von den Mitarbeitern der Geheimdienste hätten Staatsdiener keinen grundsätzlichen Anspruch, ihre Arbeit “anonym und unerkannt” zu verrichten. Aus dem Urteil:

Im übrigen hat das Gericht den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, Bildnisse anderer verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt zu haben, indem er das Video von der Durchsuchung [...] im Internet veröffentlichte.

Was das Video von der Durchsuchung und dabei die Abbildung der betroffenen Polizeibeamten angeht, ist das Tun des Angeklagten aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUrhG gerechtfertigt.

Insoweit muss generell überhaupt erst einmal gesehen werden, dass Beamte des Staates bei Verrichtung ihrer öffentlichen Aufgaben, abgesehen vielleicht von den Mitarbeitern der Geheimdienste, gar keinen Anspruch darauf haben, völlig anonym und unerkannt ihren Dienst zu leisten. Richter und Staatsanwälte etwa sind sogar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, auf ihr Recht am eigenen Bilde zu verzichten, wenn es um ihre Darstellung im Fernsehen geht, sich diese Amtspersonen also im Gerichtssaal vor Beginn der eigentlichen Verhandlung filmen und dann im Fernsehprogramm präsentieren lassen müssen.

Teilweise drängen Richter und Staatsanwälte und/oder Polizeibeamte vor die Fernsehkameras wie etwa im Fall der Hausdurchsuchung und vorläufigen Festnahme des Postmanagers Zumwinkel, der im Verfahren wegen Steuerhinterziehung anlässlich der Durchsuchung seines Privathauses vor laufenden Kameras vorläufig festgenommen und abgeführt wurde, wobei der Tip hinsichtlich dieser bevorstehenden Aktion an die Medien nur aus dem Kreise der Ermittlungsbehörden kommen konnte.

Auf diesem tatsächlichen Hintergrund ist zu werten, dass es sich bei den hier abgebildeten Polizeibeamten um sog. relative Personen der Zeitgeschichte handelt, deren Abbildung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUrhG gerechtfertigt ist.

Als Freibrief darf das Urteil jedoch nicht verstanden werden. Das Gericht bescheinigt dem Angeklagten nämlich ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Filmes, weil über seinen Fall schon in der Lokalpresse berichtet worden war. Dementsprechend habe es auch am Ablauf der Durchsuchung ein Informationsbedürfnis gegeben.

Quelle des Links / Urteil als PDF

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14.3.2009

Diskret und geräuschlos

In der Telekom-Affäre soll ein belastender Vermerk aufgetaucht sein. Spiegel online zitiert hieraus:

Auf Weisung von Herrn Dr. Zumwinkel ist die Abwicklung der Ausgleichszahlung genauso diskret und ‘geräuschlos’ abzuwickeln wie der gesamte Ermittlungskomplex. Nachverfolgbare Spuren, z. B. durch Nachvollziehen von Zahlungsströmen, sind zu legendieren.

Eigentlich schwer vorstellbar, dass ein direkt Verantwortlicher so was niederschreibt. Wenn es denn kein Fake ist, dürfen wir es als Beleg dafür nehmen, dass selbst ganz oben nicht mit erhöhter Zusammenballung von Intelligenz zu rechnen ist.

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22.1.2009

Vorhang auf für das Gericht

Der Fall Zumwinkel.

Fällt nur mir was auf?

Im Vorfeld war davon die Rede, die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung zugesagt, im Falle eines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu plädieren. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum wurde in diversen Medien mit dem Satz zitiert, es sei unüblich, dass Gerichte über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen.

Das Landgericht Bochum beraumt für die Hauptverhandlung zwei Tage an. Offensichtlich ist dem Gericht zumindest bekannt, dass Zumwinkel gestehen wird. Denn ansonsten käme man mit zwei Verhandlungstagen nicht hin. Sicher nicht.

Der ehemalige Postchef kommt zum Gericht. Nach der Mittagspause legt er die Karten auf den Tisch. Er vergibt damit insbesondere die Möglichkeit, ein Verwertungsverbot der Beweismittel geltend zu machen, die ja durch anrüchiges staatliches Handeln erlangt wurden. Er lässt gleichzeitig jede Chance fahren, dass man ihm vielleicht doch nicht alles nachweisen kann. Und jede Gelegenheit, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.

Vorhang auf für das Gericht:

Der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, widersprach jedoch Spekulationen, es habe Absprachen über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gegeben. “Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gibt es nicht.” Und er fügte hinzu: “Dieses Verfahren wird genauso geführt wie jedes andere.”

Es mag vielleicht kein Papier geben, auf dem eine Absprache festgehalten ist. Aber das ist auch nicht üblich. Ich kann mir nach dem bisherigen Ablauf allerdings nicht vorstellen, dass es keine wechselseitigen Signale gegeben hat, welche die Weichen in eine ganz bestimmte Richtung stellten. Es ist dann mitunter Sache und Risiko des Angeklagten, auf diese Signale zu vertrauen und die Vorleistung in Form des Geständnisses zu erbringen.

Neu ist mir nur, dass dieses stillschweigende Verstehen keine Absprache wäre. Aber man lernt halt immer dazu.

Sogar vom Schmierentheater.

Zum Thema: Ausgang des Verfahrens scheint programmiert

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15.1.2009

Fragestunde mit der Ministerin

Im Steuerhinterziehungsverfahren gegen Ex-Postchef Klaus Zumwinkel ist der Landes-Justizministerin eine Absprache zu einer Bewährungsstrafe „nicht bekannt“. Das betonte Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gestern im Rechtsausschuss des Landtags.

Zu ähnlichen und anderen Gerüchten befragt, sprach sie von „viel Geschwätz“ über die Staatsanwaltschaft Bochum, deren Arbeit aber laufe „völlig unbeeinträchtigt weiter“ – es werde keine Änderungen der Ermittlungen geben.

Die aber gibt es gravierend im Verfahren gegen Harald F., den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltministeriums. „Die Ermittlungen sind überwiegend mangels Tatverdachts eingestellt worden“, berichtete Müller-Piepenkötter dem Parlament. Einzig beim Vorwurf der Untreue sehe die Staatsanwaltschaft Wuppertal noch Klärungsbedarf. F. saß drei Wochen in Untersuchungshaft, weil ihm vorübergehend auch banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wurde.

Die Ministerin offenbarte gestern, dass es in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen 40 Beamte zu wenig gab, als dort ein Häftling durch Zellengenossen gequält wurde: Der Krankenstand sei zu dieser Zeit von 14 Prozent auf 20,3 gestiegen. Einen Zusammenhang mit der Misshandlung sieht die Ministerin aber nicht. (pbd)

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13.1.2009

Bochum, die Bewährungs-Maschine

Warum werden eigentlich alle Liechtenstein-Steuerfälle zentral in Bochum ermittelt? Und warum wehrt sich keiner der Beschuldigten gegen diesen Gerichtsstand, der frühere Postchef Klaus Zumwinkel eingeschlossen?

Die Süddeutsche Zeitung schildert brisante Hintergründe und gibt auch eine Antwort:

Obwohl die Lichtinghagen-Ära oft als gnadenlose Zeit für die Großen geschildert wird, gab es für reiche Steuersünder keinen besseren Platz als Bochum. Wer bereit war, Geldbußen in Millionenhöhe zu bezahlen, kam zumeist ohne Haft davon.

Dabei hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erst neulich festgestellt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro in der Regel kein Verzicht auf eine Haftstrafe möglich sei. Der Gerichtsplatz Bochum in Steuerstrafverfahren kostete die Reichen viel Geld, sicherte ihnen aber die Freiheit.

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10.11.2008

Links zwei – neun – neun

Amtsgericht verwechselt Headset mit Handy

Busfahrerin lässt Fahrgäste nicht aussteigen

Banken müssen auch vor eigenen Produkten warnen

Zumwinkel: Poker um Bewährungsstrafe

Vodafone soll in Irland Kunden total überwachen

Direkt-Marketing vor dem Aus?

Kongo: Interview mit einem Schlächter

Tolle Tage am Tiber

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10.9.2008

Nötigung durch Staatsanwältin?

Sie brachte Klaus Zumwinkel fast ins Gefängnis. Spätestens seitdem gilt Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen als harte Strafverfolgerin. Möglicherweise zu hart, denn ein Düsseldorfer Anwalt hat jetzt das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil Lichtinghagen ihn genötigt haben soll. Der Jurist saß wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft. Diesen Druck habe die Anklägerin bewusst ausgenutzt, um zwei Bürgschaften über 7,5 Millionen Euro für das Land zu erhalten. Dazu die Rheinische Post:

Der Anwalt behauptet: Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen habe ihn bedroht, um die Bürgschaft zu bekommen. Nur wenn der Anwalt diese Zusatz-Bürgschaft für eine künftige Steuerschuld vorlege, könne er „binnen weniger Stunden frei“ kommen – sonst werde sie „alles daran setzen, dass er in Haft bleibt“.

Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt der Anwalt jetzt auf Herausgabe der zweiten Bürgschaft. Und er hat sogar Aussichten, Recht zu bekommen, wie die Rheinische Post weiter schreibt:

Die Staatsanwältin habe durch eine rechtswidrige Drohung mit verlängerter U-Haft den Anwalt tatsächlich illegal zur Zweit-Bürgschaft gedrängt – falls die Vorwürfe des Anwalts beweisbar sind. Zwar sei dem Fiskus ein „berechtigtes Interesse“ an einer solchen „Sicherungsbürgschaft“ nicht vorzuwerfen, so das Gericht. Aber: Das könne „nicht mit dem Mittel der Fortdauer der U-Haft erzwungen werden“. So sei Freiheitsentzug das „stärkste Mittel des Staates“ und dürfe nicht „zur Absicherung staatlicher Geldforderungen“ zweckentfremdet werden, so die Richter der 6. Zivilkammer.

Jetzt soll Margrit Lichtinghagen vernommen werden. Mit Sicherheit einer ihrer Auftritte, die sie weniger genießen wird.

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19.2.2008

Anzeigen gegen Steinbrück und den BND

Zwei Berliner Juristen haben wegen Liechtenstein Strafanzeige gegen die Bundesregierung und den Bundesnachrichtendienst erstattet, berichtet die Welt.

Sie sprechen von Untreue und Anstiftung zur Ausspähung von Daten und beklagen, dass sich der Staat mit Kriminellen zusammentut, um so den eigenen Bürger etwas nachweisen zu können. Einer der Anzeigemerstatter, der Berliner Strafverteidiger Ferdinand von Schirach, hofft auf ein späteres Verwertungsverbot. Er wird mit den Worten zitiert:

Bei allem politisch üblichen Populismus der Politiker sollte doch klar sein, dass es Rechtsstaat und nicht Empfindungsstaat heiß. Herr Zumwinkel ist mir recht gleichgültig, er ist nicht mein Mandant. Ganz und gar nicht gleichgültig ist mir jedoch die Dreistigkeit, mit der er im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeführt und so die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird.

Mehr in einem Interview mit der Welt.

Mittlerweile kann man Details über Klaus Zumwinkels Steuererklärungen bei Spiegel online nachlesen. Nicht unbedingt etwas, das die Einschätzung des Berliner Rechtsanwaltes widerlegt.

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16.2.2008

Auslandsaufklärung?

Zuerst hieß, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe das Material über mutmaßliche Steuersünder wie den Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel nur weitergeleitet. Nun deutet sich an, dass der BND weit größere Aktivitäten entfaltet hat. Jedenfalls scheinen die brisanten Daten dem Nachrichtendienst keineswegs nur “zugespielt” worden sein, wie es zunächst hieß:

Nach SPIEGEL-Informationen haben Ermittlungsbehörden rund fünf Millionen Euro für die Liechtensteiner Bankdaten gezahlt, die zu den größten Steuerermittlungen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt haben. Das Geld, das aus dem Haushaltstopf des Bundesnachrichtendienstes (BND) stammt, ging an einen geheimen Informanten des BND, der sich Anfang 2006 bei dem deutschen Auslandsgeheimdienst gemeldet hatte.

Es darf bezweifelt werden, ob die Ermittlung deutscher Steuersünder zu den Aufgaben des BND gehört. Denn die Behörde ist auschließlich für die Auslandsaufklärung zuständig:

Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus (§ 1 Absatz 2 BNDG).

Der BND darf weitgehend unkontrolliert beschatten, abhören, bestechen und auch sonst alles, was im Spionagegewerbe üblich ist. Diese Freiheiten genießt er vornehmlich deswegen, weil ihm von Gesetzes wegen untersagt ist, seine Aktivitäten gegen Deutschland zu richten oder sich in die Polizeiarbeit in Deutschland einzumischen.

Ob die Behörde nach der Liechtenstein-Aktion diesen Nimbus weiter verdient? Mir ist ein Geheimdienst suspekt, der aktiv der Steuerfahndung hilft und damit offensichtlich die Grenzen seiner gesetzlichen Zuständigkeit strapaziert. Selbst wenn man die Enttarnung von Steueroasen als außenpolitisches Anliegen betrachtet, die Verfolgung deutscher Steuersünder ist jedenfalls keines.

Sofern hier tatsächlich gegen Gesetze verstoßen wurde, stellt sich mal wieder die Frage nach einem Beweisverwertungsverbot. Es wäre nicht gerade ohne Ironie, wenn ausgerechnet das jetzt freudig erwartete Massenschlachten gesellschaftlicher “Leistungsträger” zu der Einsicht führt, dass es Konsequenzen haben muss, wenn Ermittler ihre Kompetenzen überschreiten und der Zweck die Mittel heiligt.

Nachtrag:

– Interessante Hintergründe im R-Archiv

– ZDF: Die Daten kaufte der Bundesfinanzminister

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15.2.2008

Mit Papier heizen

125 Ermittlungsverfahren, 900 Durchsuchungsbeschlüsse, möglicherweise Milliarden Euro hinterzogener Steuern. Was mit Klaus Zumwinkel gestern begonnen hat und offensichtlich noch weiter geht, wird in den Medien schon als Steuerskandal von historischen Ausmaßen gehandelt.

Bei den Betroffenen stellt sich jetzt die Frage, ob man emsige Betriebsamkeit ausbrechen lässt. Auf der einen Seite ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das bedeutet auch, dass man (eigene) Dokumente verschwinden lassen darf.

Allerdings: Unübersehbare Lücken im Aktenschrank, neu formatierte Festplatten und mit Papier geheizte Kamine sehen Ermittler nicht ungerne. Damit lässt sich sehr leicht Verdunkelungsgefahr begründen. Verdunkelungsgefahr ist eine saubere Grundlage für einen Haftbefehl. Dann in der Untersuchungshaft schweigsam zu bleiben, ist nicht jedermann gegeben.

Eine Selbstanzeige könnte noch zur Straflosigkeit führen. Normalerweise ist sie möglich, bis der Steuerfahnder klingelt. Oder man offiziell über die Einleitung eines Verfahrens informiert wurde. Mitunter wird eine Selbstanzeige aber schon dann nicht mehr akzeptiert, wenn der Betroffene davon ausgehen konnte oder musste, dass die Straftat entdeckt ist.

Betroffenen, die über eine Selbstanzeige noch das Schlimmste verhindern wollen, könnte der Medienrummel um Zumwinkel und die Lichtensteiner Stiftungen den Weg versperren.

Zum Thema: Presserklärung der Staatsanwaltschaft Bochum

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14.2.2008

Verflechtungen

Um kurz vor neun schließlich fuhr Zumwinkels Anwalt in einem schwarzen Porsche-Cabrio vor. Der Postchef wird ihn brauchen: Denn für den Fall, dass sich bei den heutigen Durchsuchungen die Gefahr einer Verdunkelung herausstellt, ist ein Haftbefehl gegen ihn schon vorbereitet.

Das erinnert mich an einen Fall von neulich. Einem Unternehmer, allerdings aus der Regionalliga, ging es ähnlich an den Kragen wie heute dem Postchef. Der Geschäftsmann überlegte, ob er sich von mir (und einem anderen Verteidiger) vetreten lässt. Oder ob er die Sache doch lieber seinen “Hausanwälten” belässt. Das sind jene, die laut Briefbogen ausgerechnet mit den Steuerberatern kooperieren, die dem Mann seine Steuersparmodelle gebastelt und ihm – nehme ich an – über Jahre gesagt haben, alles sei wasserdicht.

Der Umstand, dass ich darüber schreiben kann, zeigt, wo das Mandat geblieben ist. Bemerkenswet fand ich, dass die Hausanwälte auf keinen Fall gemeinsam mit externen Verteidigern arbeiten wollten, und zwar unabhängig von deren Person. Da sollte man doch eigentlich hellhörig werden und sich nüchtern fragen, welche Auswirkungen gewisse Verflechtungen auf die Verteidungsstrategie haben können.

Können, nicht müssen.

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