STREIT UM KOSTEN

Wenn sie Bußgeldbescheide aufheben müssen, verweigern Ordnungsämter gerne die Kostenerstattung (z.B. Anwaltskosten). Sie begründen dies mit § 109a Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz:

Soweit dem Betroffenen Auslagen entstanden sind, die er durch ein rechtzeitiges Vorbringen entlastender Umstände hätte vermeiden können, kann davon abgesehen werden, diese der Staatskasse aufzuerlegen.

Meist heißt es, dem Betroffenen sei ein Anhörungsbogen übersandt worden. Er hätte schon hierauf reagieren und zum Beispiel mitteilen können, dass er nicht der Fahrer ist.

Abgesehen davon, dass dieser Einwand erfahrungsgemäß überhört und der Bußgeldbescheid stur erlassen wird, setzt dies natürlich voraus, dass der Anhörungsbogen den Betroffenen tatsächlich erreicht hat. Hierzu behaupten die Bußgeldstellen in der Regel, das Schreiben sei abgesandt worden und nicht „rückläufig“.

Das reicht aber nicht.

So hat zum Beispiel schon das Amtsgericht Frankfurt / Main entschieden, dass die formlose Absendung des Anhörungsbogens nicht beweist, dass der Brief auch tatsächlich angekommen ist (DAR 1991, 1990, 474). Ebenso das Amtsgericht Gießen (DAR 1991, 16).

Gute Erfahrungen mache ich auch mit dem Argument, dass die Behörde vor dem Erlass des Bußgeldbescheides den Sachverhalt ermitteln muss, soweit ihr dies zumutbar ist. Häufig macht sie es sich zu einfach, indem sie den Bußgeldbescheid einfach gegen den Halter erlässt.

Den Rückschluss „Halter = Fahrer“ hat jedoch sogar das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Fahrzeug Dritten überlassen wird, sei auch bei Privatfahrzeugen viel zu groß. Deshalb fordert das Verfassungsgericht zusätzliche tatsächliche Anhaltspunkte für einen Bußgeldbescheid gegen den Halter (Beschluss vom 31. August 1993, 2 BvR 843/93).

Ich verweise in diesen Fällen darauf, dass die Ordnungsbehörde sich wenigstens ein Passbild des „Verdächtigen“ hätte besorgen können, statt ins Blaue zu schießen.

Letztlich überprüft das Amtsgericht die Kostenentscheidung. Die Erfolgsquote mit den vorstehenden Argumenten geht gegen 100 %.

ENTLASTET

Gegen eine Forderung der Firma T-Mobile hatte ich gegenüber dem Inkassobüro Einwände erhoben. Darauf schickt mir die Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH folgendes Schreiben:

… mit Bezug auf Ihr Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass die vorbezeichnete Angelegenheit von unserer Mandantschaft, zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, an einen Vertragsanwalt abgegeben worden ist. …

Anbei erhalten Sie Ihr Schreiben – zu unserer Entlastung – im Original zurück.

Weiterleiten wäre doch auch keine schlechte Idee gewesen.

CRIME OF THE DAY

Die Polizei gibt meinem Mandanten Gelegenheit, sich schriftlich zu folgendem Tatvorwurf zu äußern:

Parkplatz Aldi-Filiale, Gerangel mit Einkaufswagen

NOCH MAL

Die Anwälte kommen aus einer großen Kanzlei. Sie vertreten eine große Versicherung. Keine Ahnung, warum ausgerechnet sie Forderungen aus rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlüssen noch einmal einklagen („überdies sind bis heute folgende Kostenbeschlüsse aus den Vorprozessen nicht bezahlt“).

Wie es aussieht, wird auch hinter Marmorfassaden nur mit Wasser gekocht.

WORLD OF WARCRAFT UND DIE KOSTEN

Von Diplom-Jurist Sascha Kremer

Online-Spiele (genauer wohl Massive Multiplayer Online Games oder kurz
MMORPG) sind für Spielehersteller und Spieler gleichermaßen interessant: Der Hersteller verdient nicht nur beim erstmaligen Verkauf des Spiels über die Ladentheke, sondern auch an in der Regel monatlichen Abo-Gebühren für das Bereithalten des „Spielbretts“ im Internet. Der Spieler kann dafür im Gegenzug die Vorzüge einer im Grundsatz unendlichen Spielewelt genießen, in der er auf „reale“ Kontrahenten und Mitstreiter stößt.

Eines dieser Online-Spiele ist World Of Warcraft. Hersteller Blizzard gestattet jedem Käufer nach dem Kauf des Spielepakets für einen Monat die kostenlose Nutzung der Online-Spielewelt, danach ist der Abschluss eines Abos mit einer Vertragslaufzeit von einem, drei oder sechs Monaten fällig.

Der „Haken“ des Abo-Modells: Nur in den Zahlungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass sich das Abo nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die jeweils gewählte Vertragsdauer verlängert, wenn der Nutzer nicht vorher kündigt.

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VERANLASSUNGEN

Aus dem Schreiben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:

Es handelt sich hierbei um eine reine Formsache, aus der sich für Sie nicht die Notwendigkeit zu weiteren Veranlassungen ergibt.

EBAY: MITHAFTUNG

Wer anderen Personen seinen ebay-Account zur Verfügung stellt, haftet für deren Rechtsverletzungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann, dessen Frau über sein Konto gefälschte Markenware verkauft hatte.

Näheres zu der Entscheidung weiß Dr. Martin Bahr.

AKTION GEMEINSINN

Ich habe mein Auto heute auf den Behindertenparkplatz gestellt. Gleich rechts neben dem Eingang zum Büro, am Ende der Lützowstraße.

Als ich ausstieg, schlenderte ein mittelaltes Pärchen vorbei. Wahrscheinlich auf dem Weg zum Rhein. Das sei ja wohl eine Unverschämtheit, ereiferte sich der männliche Teil des Pärchens. Ob ich denn keine Augen im Kopf hätte. Sein Daumen zuckte auf dem Handyhalfter. „Ich kann Sie gerne abschleppen lassen. Wünschen Sie das?“

Der weibliche Teil des Pärchens war schon mal weitergegangen. Offensichtlich war zumindest sie in der Lage, das Zusatzschild richtig zu lesen:

Mo – Fr
7 – 19 Uhr

Ein resolutes „Nun komm schon, Hans-Jürgen“ machte dem Spuk ein Ende.

WHAT A FEELING

Klar, es war eine schöne Sommernacht. Mein Bekannter Herr S. war beschwingt. So sehr, dass er auf dem Nachhauseweg von der Rheinuferpromenade nicht nur Rad gefahren ist, sondern gleichzeitig noch übers Handy turteln musste.

Dass das Gespräch wichtig war, zumindest für den weiteren Verlauf des Wochenendes, unterstelle ich. Ansonsten hätte Herr S. das Mobiltelefon in die Tasche stecken können, als er neben einem Streifenwagen hielt, der an einer roten Ampel wartete. Vielleicht hätte er sich auch das (Selbsteinschätzung) dämliche Grinsen sparen sollen.

Waaaaas, das Handyverbot gilt auch für Radfahrer?

Yep.

Aber die Aussage des Polizisten, dass der Spaß 40 € und einen Punkt in Flensburg kosten wird, kann ich nicht nachvollziehen.

Nach meinem Bußgeldkatalog zahlen telefonierende Radfahrer 25 €.