Altbier in der Uel. Und danach ein Schweinebrötchen.
Mehr retro geht in Düsseldorf für mich eigentlich nicht.
Altbier in der Uel. Und danach ein Schweinebrötchen.
Mehr retro geht in Düsseldorf für mich eigentlich nicht.
Die Veranstaltung heute dauert drei bis fünf Minuten, kündigte ich dem Mandanten an. Das ist schon großzügig geschätzt, für eine Scheidung zweier Erwachsener, die sich nicht streiten und keine Kinder haben.
Obwohl ein kleiner Vergleich zu protokollieren war, lagen wir gut in der Zeit. Vor diesem Hintergrund kann ich gut verstehen, dass der Mandant sich für ein Zeithonorar entscheiden wollte…
Aber das soll meine Kollegin mit ihm klären. Ich war nur die Vertretung.
„Gehen Sie nicht mehr ans Telefon?“ möchte meine Sekretärin wissen. Ziemlich genau zu dem Zeitpunkt, als ich sie fragen will, warum Sie mir ständig Rückrufbitten mailt. Obwohl ich zum Zeitpunkt der Anrufe brav im Büro sitze und nicht telefoniere.
Aus irgendeinem Grund sprang der Lautsprecher im Telefon nicht mehr an. Jetzt geht das Telefon wieder. Ob das Kabelwackeln geholfen hat oder der Schlag aufs Gehäuse, ich weiß es nicht.
Jetzt bin ich wieder erreichbar. Die Stille war aber auch ganz schön.
Können Staatsanwaltschaften es künftig ablehnen, als Hilfssheriffs der Musik- und Filmindustrie Internetnutzer zu ermitteln? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zieht gegenüber der Nachrichtenagentur AP diesen Schluss aus der heutigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.
Damit wären mit einem Schlag nicht nur ungezählte Ermittlungsverfahren einstellungsreif (wobei sie ja später ohnehin eingestellt werden). Es wären auch etliche Staatsanwälte und Polizisten beschäftigungslos. Ich korrigiere: für wichtige Dinge einsetzbar.
Rätselhafte Steuerbescheide verschicken in diesen Tagen die Finanzämter. Sie bitten die Empfänger („Ihre Meinung ist uns wichtig“) darin auch um Teilnahme an einer Bürgerbefragung im Internet. Die, so wird versichert, ist anonym. Andererseits ist dazu ein Kennwort notwendig, das im persönlichen Steuerbescheid steht.
Einen Widerspruch sieht die Pressesprecherin des Finanzministeriums nicht. Stephie Hagelüken erklärt, die Finanzämter schickten ihren Bescheid an das zentrale Rechenzentrum. Dort werde das Kennwort aus einem Zufallsgenerator gewonnen und auf den Bescheid übertragen. Damit sei sichergestellt, dass nicht irgendwer seine Meinung sagt: „Wir wollen ja nur Menschen fragen, die auch mit dem Finanzamt zu tun haben, nicht den 16-Jährigen, der bei Mama wohnt“.
Die Umfrage („Wir möchten unsere Serviceleistung im Sinne einer bürgernahen Verwaltung verbessern“) ist gerade angelaufen. Wann sie beendet ist, konnte Hagelüken nicht sagen. Unterdessen prüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz, ob die Aktion tatsächlich anonym ist. (pbd)
Erfolg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat es heute per einstweiliger Anordnung untersagt, auf die gesammelten Daten zuzugreifen. Eine Ausnahme gilt nur bei schweren Straftaten.
Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der
einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck
der Strafverfolgung regelt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur
modifiziert zu.
Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand
des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos
wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Im Übrigen
lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab; insbesondere lehnte er die Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG, der allein die Speicherungspflicht für Daten regelt, ab.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Gerade mit der Schwester eines mir bislang unbekannten jungen Mannes telefoniert, der heute morgen festgenommen wurde. Im Hintergrund höre ich Papa, die Brüder. Alle reden am Handy auf andere Verteidiger ein. Ich hänge manchmal in der Leitung, weil die aktuelle Situation abgestimmt werden muss („Die Anwältin ist beim Gericht, fährt aber nachher bestimmt zur Polizei – ist deiner Fachanwalt?“).
Ich bin ehrlich, bei mir führt das zu einer allergischen Reaktion. In Form einer freundlich vorgebrachten, aber nicht diskutablen Vorschussforderung. Wenn das Geld auf dem Tisch liegt, können wir gern weiter reden. Wenn nichts kommt, erspare ich mir die Demütigung an der Pförtnerloge des Polizeipräsidiums: „Drinnen warten schon vier Anwälte…“
„Muss der Antragsteller vorgeführt werden?“, möchte das Familiengericht in einer Scheidungssache wissen. Im Scheidungsantrag hatte ich angegeben, der Antragsteller sei gerade rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden; er sitze seine Strafe ab.
Es juckt mir in den Fingern, unter Hinweis auf die Anfrage des Familiengerichts einen halben Tag Hafturlaub zu beantragen. Obwohl die Erfolgsaussichten bei knapp 13 Jahren, die der Mandant noch vor sich hat, doch eher bescheiden sind.
Es gibt Anwälte, die halten sich für abgöttisch gut. Wie jener Kollege aus einer anderen Großstadt am Rhein. Er meinte vor einigen Monaten, das Gericht erster Instanz mit einem Hinweis beeindrucken zu müssen. „Ich schreibe nicht gern Revisionen“, sagte er in der Hauptverhandlung. „Nicht, dass Sie glauben, ich kann das nicht. Ich kann es – sogar sehr gut. Und wehe, wenn ich loslege…“
Mit seinen Sprüchen verband er die Ansage: „Alles, was über zwei Jahre mit Bewährung hinausgeht, wird nicht rechtskräftig.“ Das Gericht hatte, wie bei den sonstigen Wortschwällen des Kollegen auch, die Ohren längst auf Durchzug gestellt. Das geht problemlos als Notwehr durch. Am Ende kriegte der Angeklagte deutlich mehr als das, was seinem Verteidiger vorschwebte.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Revisionsbegründung mit Spannung erwartet. Sie liegt jetzt vor und hat folgenden Wortlaut:
Ich rüge die Verletzung des materiellen Rechts.
Erst vermutete ich, der Kollege sammelt seine Kräfte und lässt zum Ablauf der Frist seine todbringenden Argumente prasseln. Doch wie ich nunmehr erfahre, ist es bei diesem Alibisatz, auch allgemeine Sachrüge genannt, geblieben. Dementsprechend beantragt der Generalbundesanwalt auch nur bündig, die Revision des Angeklagten zu verwerfen.
Jetzt tut mir der Mandant des Kollegen fast ein wenig leid. Drei, vier Punkte aus dem Urteil hätte man wirklich aufgreifen können. Das Ergebnis wäre wahrscheinlich gleich geblieben. Aber immerhin hätte es nicht so peinlich gewirkt. Wobei das ja wiederum nur den Anwalt trifft, den aber so was von.
Sehr geehrte Deutsche Inkassostelle GmbH,
sehr geehrter Geschäftsführer Udo Polzin,
Sie können mir für Ihre Mandantin Swiss Einkaufsgemeinschaft AG so viele bräsige Mahnungen und unvollständig ausgefüllte Entwürfe von Mahnbescheidsanträgen zusenden, wie Sie wollen.
Ich habe mich nicht auf der Abzockseite condome.tv angemeldet. Deshalb werde ich auch nicht zahlen. Ende der Durchsage.
(Und jetzt bin ich leidlich gespannt, ob der angeblich schon beantragte Mahnbescheid tatsächlich kommt.)
Mit ansonsten gelangweilten Grüßen
U. Vetter
Der schlanke Bildschirm am Landgericht steht in angenehmem Kontrast zum 50er-Jahre-Mobiliar. Unter dem Tisch summt ein neuer, schwarzer PC. Auf einem Beistelltisch wartet ein solider Laserdrucker auf seinen Einsatz.
Doch er wartet vergebens. Der Protokollführer schreibt nach wie vor alles mit der Hand.
So viel zur verstärkten Nutzung der Informationstechnologie, im Anschluss an den letzten Beitrag.
Neue Besen kehren gut – die frisch gekürte Chefin der Staatsanwaltschaft will in der „sehr hoch belasteten“ und unter Personal-Not leidenden Behörde jetzt aufräumen. Petra Berger-Zehnpfund nahm gar das Wort „Neu-Organisation“ in den Mund. Dazu gehören die Überprüfung der bislang eher schleppenden Arbeitsabläufe und die gesteigerte Nutzung von Informationstechnik.
Die 52-Jährige will auch analysieren, woher die Überlastung kommt und alle 320 Mitarbeiter nach deren Problemen fragen. Der Personalrat der Behörde hatte kürzlich, wie berichtet, Land unter gemeldet und nach Hilfe gerufen.
Erste Hilfe soll ein Aufruf an Amts- und Staatsanwälte in anderen Bundesländern bringen, sich nach Düsseldorf zu bewerben. Auch die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftskriminalität“ werde verstärkt. Berger-Zehnpfund will das Ergebnis ihrer Arbeit nach 100 Tagen vorstellen. Bis dahin gelte aber auch, so bemühte sie ein derzeit oft benutztes Motto der Politik, dass die Justiz ihren Beitrag zur Festigung des Landes-Haushaltes leisten müsse. (pbd)
Eine Richterin am Amtsgericht bittet darum, die uns zur Einsicht überlassene Akte direkt auf ihrer Geschäftsstelle abzugeben. „Wenn Sie die Akte mit der Post schicken oder am Eingang abgeben, habe ich die Akte unmöglich bis zum Verhandlungstermin.“
Zwischen dem zugesagten Rückgabetermin der Akte und dem Gerichtstermin liegen zehn Tage.