GROSSE KLAPPE

Wenn man seinen Fitnessvertrag kündigen will, ist es mit der Freundlichkeit oft vorbei.

„Ihre Kündigung per Fax ist unwirksam“, belehrte das Studio meine Mandantin. „Nach unseren Geschäftsbedingungen muss die Kündigung schriftlich per Einschreiben erfolgen. Ihre Mitgliedschaft hat sich mangels Kündigung also um ein Jahr verlängert. Wir buchen den Beitrag weiter ab. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Für jede geplatzte Lastschrift berechnen wir € 15,00 Bearbeitungsgebühr. Außerdem werden wir Sie an die Schufa melden.“

Große Klappe, nichts dahinter.

1.

Die Wirksamkeit einer Kündigung kann in allgemeinen Geschäftsbedingungen wie einen Fitnessvertrag nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie per Einschreiben erfolgt. Nach § 309 Nr. 13 BGB darf höchstens „Schriftform“ verlangt werden. Einschreiben oder sogar „persönliche Abgabe gegen Quittung des Geschäftsführers“ (was es nicht alles gibt) gehen über die Schriftform hinaus und sind somit verboten.

2.

Auch das mit dem Fax ist kein Problem. Schriftform bedeutet zwar grundsätzlich, dass die Kündigung auf Papier erfolgt, und zwar mit eigenhändiger Unterschrift. Das gilt aber nur für die gesetzlich angeordnete Schriftform in dieser Strenge.

Bis zu Studiobesitzern noch nicht rumgesprochen hat sich aber offensichtlich, dass nach der BGB-Reform zwar die Schriftform vertraglich vereinbart werden kann. Selbst wenn dies der Fall ist – wie im Fitnessvertrag – kann die Schriftform aber durch „telekommunikative Übermittlung“ ersetzt werden (§ 127 Abs. 2 BGB).

Das heißt: Ein Fax reicht aus, selbst wenn im Vertrag Schriftform steht. Eine e-mail genügt übrigens auch, sogar ohne elektronische Signatur.

3.

Die Drohung mit der Schufa soll nur einschüchtern. Denn an die Schufa können nur deren Mitglieder säumige Zahler melden – das Fitnessstudio gehört gar nicht dazu. Außerdem ist die Meldung nur zulässig, wenn der Kunde die sog. Schufa-Klausel unterschrieben hat. Er muss sich also bei Vertragsschluss mit der Datenübermittlung einverstanden erklärt haben. So eine Klausel hat meine Mandantin aber nicht unterschrieben.

Mit dieser Klarstellung war die Sache erledigt. Möchte aber nicht wissen, wie viele Kunden aus Angst vor Äger ein Jahr lang weiter zahlen…