KEIN GESCHÄFT

KEIN GESCHÄFT

Ein harmloser Auffahrunfall. Herr P. ging davon aus, dass die gegnerische Versicherung seinen Schaden schnell ersetzt. Dabei lag er nicht mal falsch. Nach vier Tagen kriegte er Geld. Die Versicherung zahlte wie folgt:

Nettoschaden laut Gutachten EUR 1.734,86

Gutachterkosten EUR 246,35

Aber Herr P. ist nicht doof. Er weiß, dass ihm als Geschädigten auch eine Pauschale zusteht. Für Porto, Telefon und Fahrtkosten. Der Sachbearbeiter bei der Versicherung hielt Herrn P. aber für doof. „Da müssen sie mir schon Belege reinreichen. Ohne konkreten Nachweis dürfen wir nichts auszahlen.“

Herr P. hat was dagegen, dass man ihn für dumm verkauft. Also beauftragte er seinen Anwalt damit, die Auslagenpauschale geltend zu machen. Der schickte ein kurzes Fax. Zwei Tage später waren auch die 25,00 Euro auf dem Konto, die Herrn P. als Unfallopfer zustehen.

Ach ja, die Anwaltskosten hat die Versicherung auch anstandslos gezahlt. Die waren mit 50,03 Euro doppelt so hoch wie die Pauschale selbst.