FREIGANG

In der Strafsache

gegen

K., Tobias

beantrage ich,

Tobias zur Teilnahme an der Konfirmation seines Bruders am 11. Mai 2003 zwischen 8.45 und 18 Uhr Freigang zu gewähren.

Tobias´ Bruder hat am 11. Mai 2003 Konfirmation. Die Feier beginnt um 9.30 Uhr in der M.kirche.

Nach der Kirche gibt es eine geschlossene Familienfeier.

Die Eltern würden den ganzen Tag auf Tobias aufpassen und dafür sorgen, dass er sich nicht von ihnen entfernt. Sie würden Tobias auch an der JVA persönlich abholen und dort wieder abgeben.

Weitere Details hat die Mutter bereits persönlich mitgeteilt. Falls zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden diese gerne nachgereicht.

Danke im Voraus.

Rechtsanwalt

Tobias ist bereits dreimal verurteilt: gemeinschaftlicher schwerer Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zuletzt 2 Jahre auf Bewährung.

Jetzt sitzt Tobias wieder in Unterschungshaft. Vorwürfe: siehe oben.

Tobias ist 16 Jahre alt.

Nachtrag am 8. Mai 2003: Der Staatsanwalt sagt nein. Die Familie feiert ohne Tobias.

Nachtrag am 12. Mai 2003: Der Richter hat gegen die Staatsanwaltschaft entschieden. Respekt. Tobias durfte mit der Familie feiern. Er ist auch abends wieder ins Gefängnis.