MINUTENGENAU

Telefonische Aufträge können teuer werden:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben genannter Angelegenheit vertreten wir Herrn E. aus Düsseldorf. Eine Vollmacht ist beigefügt.

Mit Schreiben vom 23. April und 08. Mai 2003 teilen Sie mit, unser Mandant habe erst am 15. Februar 2003 einen Tarifwechsel auf dsl-flat beantragt.

Das ist so nicht richtig.

Herr E. hatte im Dezember 2002 bei der Telekom die Freischaltung seines Anschlusses für dsl beantragt. Es handelt sich um den Anschluss 52000xxxxxxx.

Hierbei übermittelte unser Mandant auch den Auftrag, den Anschluss mit der Freischaltung auf dsl in den flat-Tarif umzustellen. Telefonisch wurde unserem Mandanten bestätigt, dass er ab dem 16. Dezember 2002 den dsl-Anschluss nutzen kann, und zwar zum flat-Tarif.

Wenn Sie schreiben, zwischen der Freischaltung des dsl-Anschlusses durch die Telekom und der Tarifwahl bei Ihnen bestehe keinerlei Zusammenhang, ist dies nachweislich nicht richtig. Denn die Telekom hat den Auftrag unseres Mandanten an Sie weitergeleitet. Dies ergibt sich aus dem in Kopie beigefügten Schreiben vom 13.12.2002, wo unserem Mandanten ja ausdrücklich ein Auftrag über einen Zugang bei Ihnen bestätigt wird.

Kurz nach Erhalt des Schreibens erhielt unser Mandant überdies einen Anruf von einer Ihrer Mitarbeiterinnen. Diese Mitarbeiterin fragte nach, ob der von der Telekom übermittelte Auftrag in einen neuen Zugang umgesetzt werden soll oder ob der bereits bestehende Anschluss umgestellt werden soll. Unser Mandant erklärt anlässlich dieses Gespräches nochmals, dass er keinen zweiten Anschluss wünscht, sondern seinen bestehenden Anschluss auf dsl-flat umstellen möchte. Die Mitarbeiterin bedankte sich für die Klarstellung und erklärte, damit sei alles für unseren Mandanten erledigt.

Herr E. ging dementsprechend davon aus, dass er ab dem 16.12.2002 dsl-flat nutzen kann. Sie stimmen uns sicher zu, dass sich dies schon aus dem erheblichen Nutzungsvolumen ergibt, das in dem fraglichen Zeitraum angefallen ist.

Als unser Mandant dann im Februar 2003 die extrem hohe Minutenrechnung erhielt, rief er am 15. Februar 2003 natürlich sofort erneut bei Ihnen an. Wie Sie den vorstehenden Ausführungen jedoch entnehmen können, war dies keineswegs der erste Auftrag für den Tarif dsl-flat.

Unser Mandant hat sowohl bei der Telekom als auch gegenüber Ihrer Mitarbeiterin anlässlich der Nachfrage auf das Schreiben vom 13.12.2002 den dsl-flat-Tarif beauftragt. Aufgrund der Bestätigung, dass er ab dem 16.12.2002 diesen Tarif nutzen kann, ist unserem Mandanten dieser Tarif auch einzuräumen. Dementsprechend können wir Herrn E. nicht raten, die Abrechnung auf Minutenbasis zu akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt“

Es geht übrigens um Euro 1.134,32.