MOBBING

Mobbing ist ein ernstes Thema an den meisten Arbeitsgerichten. Das war nicht immer so. „Hat ihre Mandantin kein Durchsetzungsvermögen? Wenn sie sich nicht wehren kann, muss sie halt woanders arbeiten“, hat mir noch vor 4 Jahren ein Arbeitsrichter gesagt. Und geseufzt, dass er sich „solchen Psychokram“ nicht auch noch an die Backe binden will.

Das Klima hat sich gewandelt, bestätigt zu Recht auch dieser Hintergrundbericht. Allerdings werden sich Arbeitsgerichte kaum zuständig fühlen für die alltäglichen Nickeligkeiten. Unter nachweislichen gesundheitlichen Störungen wird nichts laufen. Und auch hierfür ist die Darlegungs- und Beweislast immer noch enorm hoch.

Häufig hilft aber schon eine sorgfältige formulierte Beschwerde mit dem Hinweis an den Arbeitgeber, dass dieser (mit)verantwortlich ist für ein erträgliches Betriebsklima.