BLÜTENWEISS

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Ein Mandant beschwert sich, dass er beim Finanzamt 600 Euro Verspätungszuschlag zahlen muss. Seine Steuernachzahlung war zwar beim Finanzamt angekommen, aber erst ein paar Tage nach Ablauf der Frist. Dabei hatte mein Mandant das Überweisungsformular schon 5 Tage vor Ablauf der Frist bei seiner Bank in den Briefkasten geworfen.

Die Erklärung ist schnell gefunden: Ein Mitarbeiter der Bank hat das Geld angehalten und die Staatsanwaltschaft bzw. das BKA informiert. Dazu ist die Bank verpflichtet, wenn sie einen Verdacht auf Geldwäsche hegt. Die Prüfung dauert schon mal ein paar Tage, und dann war es passiert.

Die Frage ist jetzt eigentlich nur: Wie, um alles in der Welt, kann ausgerechnet eine Überweisung ans Finanzamt Geldwäsche sein?

Wie zu erwarten, stellte sich das Finanzamt stur: Der Steuerzahler müsse selbst dafür sorgen, dass sein Geld rechtzeitig ankommt. Auch die Bank winkte erst mal ab.

Aber jetzt kommt doch etwas Bewegung in die Sache. Ein höheres Tier hat sich die Sache angesehen und findet es auch etwas weit hergeholt, dass eine Zahlung ans Finanzamt Geldwäsche sein könnte. Er bietet an, die Hälfte des Schadens zu übernehmen.

Da mein Mandant zugestimmt hat, bleibt eine interessante Frage weiter ungeklärt…