ONLINE-SHOPPING

Manche Händler, vor allem bei ebay, sind echt dreist. Auf ihrer Homepage schließen sie eine Rückgabe der Ware aus. Allein im letzten Monat hatte ich 2 Fälle, in denen Firmen sich schlicht weigerten, Lieferungen zurück zu nehmen. Immer wieder kommt der Hinweis auf die „eindeutigen Bedingungen“.

Alles Humbug:

Das Gesetz (§ 312d in Verbindung mit § 355 BGB) sagt klipp und klar, dass es bei allen über Telekommunikationsmitteln geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 2 Wochen gibt. Es genügt sogar, wenn man die Sendung kommentarlos am letzten Tag der Frist zurückschickt.

Hiervon kann ein gewerblicher Händler nicht abweichen, wie schlau auch immer er seine Klauseln formuliert, wahlweise welch unverschämten Ton er in seinen e-mails anschlägt.