PORNOS AM ARBEITSPLATZ?

Aus der Netzeitung:

Arbeitnehmer in den Niederlanden dürfen pornografisches Material aus Websites auf ihren Bürocomputer herunterladen, ohne um ihren Arbeitsplatz bangen zu müssen. Das berichtet das niederländischen Magazin «People Planet Profit». Nur wenn eine Firma einen eindeutigen Verhaltenskodex aufgestellt habe, könnten Arbeitnehmer aus diesen Gründen entlassen werden.

Der britische IT-Nachrichtendienst «The Register» berichtete in diesem Zusammenhang von einem Entwurf der Europäischen Union, der Kündigungen wegen pornografischen Materials am Arbeitsplatz verhindern soll.

Die Internet-Kündigung läuft auch bei uns mittlerweile dem bisher so beliebten Notstopfen Spesenbetrug den Rang ab. Aber auch in Deutschland machen die Arbeitsgerichte längst nicht mehr alles mit. Auch hier zeichnet sich deutlich die Tendenz ab, das Internet als stinknormales Arbeitsmittel und Kommunikationsmedium zu verstehen. Ebenso wie beim Telefon wird die moderate private Nutzung deshalb keinen Kündigungsgrund mehr hergeben, zumindest nicht ohne Abmahnung.

Wenn es keine klaren Regeln gibt, geht das Risiko zu Lasten des Arbeitgebers. Das gilt mittlerweile sicher uneingeschränkt für Abfragen privater e-mail-accounts und Besuche auf seriösen Infoseiten etc. Chats und Pornoseiten lösen aber mitunter allergische Reaktionen bei Richtern aus.

Wer als Arbeitnehmer bei so was „ertappt“ wird, kann ohnehin nur einen Fehler begehen: die Sache zugeben. Schließlich gibt es tausend Möglichkeiten, wie fragwürdige Dateien auf den eigenen Rechner gekommen sein können. Vor allem, wenn die Passwörter allgemein bekannt sind – wie in den meisten Firmen.

§ 267 Strafgesetzbuch

§ 267 Strafgesetzbuch

GOB statt WOB – die Stadt Wolfsburg unterstützte die Werbekampagne ihres größten Arbeitgebers, indem sie sich zu „Golfsburg“ verballhornen ließ. Ein überzeugter Bürger der Stadt hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung am Hals, weil er den „falschen“ Buchstaben an seinem Autoschild überklebt hat. Mehr bei Spiegel online.

Vielleicht hilft § 153 Strafprozessordnung: Einstellung wegen geringer Schuld.

ZEIT

Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt dargestellt und verwaltet (§§ 1, 2 des Gesetzes über die Zeitbestimmung (ZeitG) vom 25.7.1978).

Ob man dort einen Antrag stellen kann – auf mehr Zeit?

REKLAME

Jedes persönlich adressierte Werbeschreiben muss einen Hinweis enthalten, dass der Empfänger weiterer Werbung widersprechen kann. Außerdem muss eine Abbestelladresse angegeben sein. So verlangt es der neue § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz. Das Landgericht Hamburg verdonnerte laut Verbraucherzentrale Hamburg jetzt den Verlag Gruner + Jahr, sich daran zu halten.

Viel Spaß beim Durchforsten der Werbepost!

(link gefunden im AdvobLAWg)

VERWEIS

Verweis für einen Richter: Wegen „fahrlässiger nicht ordnungsgemäßer Erledigung der einem Strafkammervorsitzenden obliegenden Amtsgeschäfte“ hat das Oberlandesgericht den Vorsitzenden einer Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach abgemahnt. Weil der Richter einem Verteidiger nicht oder nicht rechtzeitig Akteneinsicht ermöglichte, konnte der Prozess nicht innerhalb von 6 Monaten stattfinden. Die 3 Angeklagten wurden aus der Untersuchungshaft entlassen; 2 sind seitdem verschwunden.

(Pressemitteilung, gefunden bei Vertretbar.de)

SACHLICH

Zugegeben, die Sache lief nicht gut. Es ging um einen Fehler beim Überholen. Die Zeugen aus 2 verschiedenen Autos schilderten übereinstimmend, dass mein Mandant sich nicht besonders schlau verhalten hat. Ob die Ehefrau meines Mandanten wirklich bei ihm im Auto gesessen hat, will ich nicht beurteilen. Jedenfalls hat sie zu seinen Gunsten ausgesagt.

Nach der Beweisaufnahme sagte der Bußgeldrichter:

Herr Verteidiger, die Sache ist doch klar. Ihr Mandant nimmt also seinen Einspruch zurück.

Ist das eine Frage oder eine Feststellung?

Eine Bitte, ein dringender Vorschlag. Die Chancen liegen fast bei Null.

Das sehe ich nicht. Dann müssten sie die Ehefrau doch als unglaubwürdig darstellen. Das kostet einigen Begründungsaufwand im Urteil.

Und sie versuchen es dann über die Rechtsbeschwerde?

Könnte ich mir vorstellen.

Nehmen sie jetzt zurück? Oder nehmen sie nicht zurück?

Ich nehme nicht zurück.

Man konnte richtig sehen, wie es im Kopf des Richters arbeitete. Alleine der Zeitaufwand für ein Urteil. Die komplizierte Beweiswürdigung. Seitenlange Erwägungen. Wo man als Richter doch schon soooooo viel Stress hat.

Wissen sie was, Herr Verteidiger, dann stelle ich das Verfahren eben ein.

Ich bedanke mich höflich. Wie schön, dass sich Richter bei der Ausübung ihres Ermessens stets und ständig nur von sachlichen Erwägungen leiten lassen.

SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

Für viele Ausländer gibt es praktisch nur eine Möglichkeit, ein bleibendes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erwerben: die Heirat mit einem Deutschen. Wen wundert es da, dass Scheinehen ein lukratives Geschäft sind? DIE WELT schildert einige Hintergründe des Business.

Vergessen wird bei dem Getöse allerdings, dass die Kriminalitätsbekämpfung auch hier wieder an der untersten Stufe ansetzt. Bei den armen Schweinen nämlich, den deutschen wie den ausländischen. Das kennt man aus der Drogenbekämpfung: Es ist ja so bequem, eine kleine Konsumentenversammlung an der Straßenecke zu sprengen. Dagegen machen die Ermittlungen gegen Hintermänner doch nur Ärger, Stress und verhindern einen pünktlichen Feierabend.

Der Aktionismus vernebelt auch, dass mit der Schnüffelei in Schlafzimmern massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird. Die Ehe ist vom Grundgesetz geschützt. Nicht nur in Berlin gerät das mitunter in Vergessenheit und macht einem Pauschalverdacht gegen deutsch-ausländische Ehen Platz. Das führt dann natürlich auch dazu, dass „echte“ mehrnationale Ehen vor erhebliche Belastungsproben gestellt werden.

Die Klage in dem Artikel, dass Gerichte der Migrationskriminalität eher gleichgültig gegenüber stehen, ist deshalb nicht ganz berechtigt. Nicht alles, was in den Augen eines emsigen Schnüfflers eine Scheinehe ist, muss auch eine sein. Dass viele Richter sich weigern, bloß wegen zu wenig Männerunterhosen im Kleiderschrank gleich messerscharf auf eine Scheinehe zu schließen, empfinde ich eher als beruhigend.

(link gefunden bei Handakte WebLAWg)

LOCKER BLEIBEN

Die NRZ über falsche Polizeibeamte:

Damit dies nicht passiert, empfiehlt das Präsidium, nicht leichtsinnig Kollegen in Zivilkleidung in die Privatwohnung zu lassen. „Machen Sie nicht gleich die Tür auf“, rät Hartwich. Das Vorzeigen eines Dienstausweises gibt keine absolute Gewissheit. Auch die können gefälscht sein. Die Polizei hat in der Regel Verständnis dafür, wenn der Angesprochene darum bittet, einen Streifenwagen mit uniformierten Beamten zu schicken oder sich über die Notruf-Nummer 110 vergewissert, dass es sich um echte Polizisten vor seiner Haustür handelt.

Falls nicht, schicken Sie die Rechnung für den Schreiner bitte an Polizei-Sprecher André Hartwich, Postfach 101110, 40002 Düsseldorf.

MAKES MY DAY

Heute Morgen am Amtsgericht. Die Richterin hat mal wieder 15 Sachen auf einmal angesetzt. Es ist viel los im Saal. In der Schlange vorne erspähe ich einen alten Mandanten. Der hat sich in einer Strafsache von mir helfen lassen. Als die 2. Hälfte des Honorars fällig wurde, ist er unbekannt verzogen und war seitdem nicht mehr aufzutreiben.

Pech für ihn, dass die Richterin auch in der Zivilsache, die er jetzt offenbar auszufechten hat, Probleme mit seiner Adresse hat.

Herr W., sind sie umgezogen? Bei uns kommen manche Briefe zurück.

Herr W. nickt eifrig. Ja, er sei vor 6 Wochen umgezogen. Dann posaunt er seine neue Adresse in den Saal. Ich schreibe mit und schicke ihm jetzt den Gerichtsvollzieher auf den Hals.

Zum Glück hat er mich beim Rausgehen nicht bemerkt.

VERHÄLTNIS

VERHÄLTNIS

Jemand hat 150.000 pornografische Bilddateien auf der Festplatte seines Computers. Bei einer Durchsuchung stellt sich heraus, dass davon 10 möglicherweise kinderpornografisch sind. Das macht einen Anteil von 0,0067 Prozent.

Spricht dann nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich dieser manische Bildersammler die beanstandeten Fotos unfreiwillig eingefangen hat, zum Beispiel über Newsgroups bzw. Spam? Liege ich wirklich so falsch, wenn ich unterstelle, dass ein Kinderpornografie-Interessent kaum 149.990 „normale“ Bilder lädt, um darunter 10 mit strafbarem Inhalt zu verstecken? Hätte ein einschlägig Interessierter nicht wesentlich mehr Bilder auf seiner Festplatte?

Ich meine, hier spricht schon das äußere Bild dagegen, dass mein Mandant, der noch nie strafrechtlich aufgefallen ist, auch den erforderlichen Vorsatz hatte, diese 10 Bilder zu besitzen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt 6 Monate Gefängnis.

AMTLICHE IRREFÜHRUNG

AMTLICHE IRREFÜHRUNG

Belehrungen auf Bußgeldbescheiden können mit irreführenden Hinweisen enden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So schreibt beispielsweise das Thüringer Polizeiverwaltungsamt unter den „Allgemeinen Hinweisen“ auf den Bußgeldbescheiden: „Die Punktebewertung ist nicht Gegenstand des Bescheides und deshalb nicht durch Einspruch anfechtbar.“ Nach Ansicht der Verkehrsrechtler werde damit fälschlich der Eindruck erweckt, gegen die Punkte könne man sich nicht mehr wehren, sondern nur noch gegen das Bußgeld.

„Das ist natürlich völliger Unsinn!“ so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Gegen die Verhängung von Punkten könne man sich wehren, wenn man den Bußgeldbescheid insgesamt anficht, also Einspruch einlegt. Dies sei vor allem bedeutsam, da bei Bußgeldern ab 40,00 € automatisch Punkte vergeben werden. „Daran sieht man, dass man nicht alles glauben darf, was Behörden schreiben,“ so Gebhardt weiter. Im Übrigen könne man sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide wehren. So gäbe es zahlreiche Fehlerquellen bei den Messverfahren, wie falsche Geschwindigkeitsmessungen, falsche Abstandskontrollen oder auch falsch festgestellte Rotlichtverstöße.

(Pressemitteilung, danke an Sascha Kremer für den Hinweis)

TEMPO

Ein klitzekleines Städtchen unweit von Düsseldorf. Die Durchgangsstraße. Extrabreit und menschenleer. Nur am Rand steht ein Herr in Grün und winkt mit seiner Kelle. „Hier ist
Tempo 30″, belehrt er mich. War ich zu schnell? „4 Kilometer drüber. Das können wir über eine
Verwarnung regeln. Sind sie mit 15 Euro einverstanden?“

Ich will die Geldbörse zücken, aber so einfach ist es nicht. Der Beamte will mir das Messvideo zeigen. „5 Minuten müssen sie schon haben“, sagt er. „Wir wollen doch auch was für die Verkehrserziehung tun.“ Also trotte ich mit rüber zum Polizeibus. Der Wachtmeiser dort macht ein langes Gesicht. „Die Kiste hat mal wieder abgeregelt. Fehlmessung, keine Daten gespeichert.“

Die bisher so gelassene Stimmung wird etwas gereizt, als der erste Beamte trotzdem 15 Euro kassieren will. Ich weise ihn darauf hin, dass ich den Begriff Fehlmessung so verstehe, dass die Messung nicht zuverlässig war. Und einen Beweisfilm gibt es ja auch nicht.

Das wäre egal, meint der Beamte. Messung sei Messung. Und außerdem sei der Kollege ja Zeuge, der habe ihm schließlich das angezeigte Tempo per Funk mitgeteilt. Ich stelle anheim, eine Anzeige aufzunehmen. „Dann muss halt das Amtsgericht entscheiden, ob auch eine Fehlmessung eine Messung ist.“

Auf so was wollen die Herren sich dann doch nicht einlassen. Sie wünschen gute Fahrt. Von hinten naht das nächste Opfer.

DER BOCK ALS GÄRTNER

DER BOCK ALS GÄRTNER

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat laut beck-aktuell vor dem so genannten «Schadensmanagement» einiger Versicherer bei Verkehrsunfällen gewarnt. Diese stellten sich häufig als Mogelpackung heraus. Der Geschädigte solle sich unmittelbar an die gegnerische Versicherung wenden. Dies werde beim Schadensmanagement mit dem verlockenden Angebot verknüpft, dass alles für ihn geregelt werde. Dabei fallen aber nicht selten berechtigte Ansprüche unter den Tisch, so der DAV.

Das Schadensmanagement ist ein – natürlich verständlicher – Versuch, Anwalts- und Sachverständigenkosten zu sparen. Die gehören in Deutschland zum Schaden und müssen übernommen werden.

Nach meiner Erfahrung werden vom „Schadensmanagement“ häufig schon selbstverständliche Positionen nicht gezahlt. Etwa die Auslagenpauschale von 25 Euro. Ich habe es auch schon erlebt, dass der Nutzungsausfall zu gering berechnet wird. Kleinere Schäden kann man sicher auch ohne Anwalt regulieren. Wichtig in solchen Fällen ist es aber, sich nicht zu sehr auf die Abrechnung der Versicherung zu verlassen, sondern jede einzelne Position genau zu hinterfragen. Aufs Stichwort liefern die Suchmaschinen Dutzende brauchbarer Checklisten.

SELBSTHILFE

Der Tagesspiegel (via Handakte WebLAWg) gewinnt der Jusitzmisere positive Seiten ab:

Der Deal, die Absprache zwischen Anwalt, Staatsanwaltschaft und Gericht. Er gehört längst zum Alltag, verkürzt die Verfahren und spart wegen der häufigen Bewährung Millionen-Ausgaben für Haftplätze. Ein Skandal? Eher nicht. Der Deal hat den Segen der höchsten Gerichte. Dass Bürger sich deshalb angestachelt fühlen, Strafgesetze zu brechen, ist nicht zu beobachten.

Als Anwalt kann man auch bei weniger kooperationsbereiten Richtern viel erreichen, indem man die Sache eisern angeht. Beweisanträge, kein Verzicht auf Zeugenvereidigung, sehr sorgfältige und eingehende Befragung der Zeugen. Wenn es dann auf 13.30 Uhr zugeht, die Mägen knurren, für heute kein Ende absehbar ist und sogar noch weitere Verhandlungstage (Sachverständige! Auslandszeugen!) drohen, kommt dann unweigerlich der richtige Augenblick, um einen Deal anzustoßen.

Klappt fast immer…

WECHSEL

„Ohne Telefon und Online-Anschluss ist man ja kein Mensch mehr.“ Nach seiner eigenen Einschätzung hat mein Mandant am 10. September 2003 aufgehört zu existieren. An diesem Tag sollte eigentlich sein Telefonanschluss wechseln – von der Firma T. zur Firma A.

Während die Firma T. meinen Mandanten ankündigungsgemäß pünktlich abklemmte, erinnerte sich bei der Firma A. niemand mehr an die ursprüngliche Zusage, die da lautete:

Sie sind höchstens eine Viertelstunde ohne Telefon.

Mein Mandant stand also an einem Telefonhäuschen und rief diverse Callcenter an. Schließlich erfuhr er, es gebe Probleme mit dem Anschluss.

Aber das haben wir in den nächsten 2 Stunden im Griff. Dann funktioniert ihr Telefon.

24 Stunden später erklärte ein Techniker:

Ihr Anschluss ist im Clearing.

Was das heißt, wollte er nicht sagen. Dafür tröstete er meinen Mandanten:

Wenn es im Clearing ist, ist bald alles klar.

So geht das jetzt schon mehr als eine Woche. Bei jedem Anruf wird versprochen, dass es sich nur noch um ein paar Minuten, maximal um eine Stunde handelt.

Die Firma T. bedauert die Sache, kann aber angeblich nicht helfen:

Sie sind seit dem 10. September kein Kunde mehr bei uns. Die Probleme liegen auch nicht auf unserer Seite. Wir können nur was tun, wenn sie wieder zu uns wechseln.

Ein Formular für reumütige Heimkehrer wollte die Dame gleich faxen. Doch dann gluckste sie:

Ach, halt, sie haben ja kein Freizeichen.

Das war der Punkt, an dem mein Mandant begann, sich echt mies zu fühlen.

Fortsetzung folgt.