UNMENSCHLICH

Ein Strafgefangener, berichtet beck-aktuell, war für einen Zeitraum von zwei Monaten gemeinsam mit einem weiteren Gefangenen in einem Haftraum mit einer Grundfläche von circa 7,5 Quadratmetern und einer nur durch eine circa 80 cm hohe Vorstellwand abgetrennten Toilette ohne separate Entlüftung untergebracht. Die Türen des Haftraums wurden täglich für vier Stunden geöffnet.

So geht es nicht, entschied jetzt ein Gericht. Die Unterbringung in einer doppelbelegten Einzelzelle mit offener Toilette stelle eine Brechung menschlicher Subjektivität unter Verletzung der körperlichen und psychischen Identität und Integrität dar, betonten die Richter. Die vorhandene Schamwand biete weder hinreichenden Sicht- noch Geruchsschutz, so dass im Falle der Toilettenbenutzung durch einen Gefangenen in unzumutbarer Weise beiden Gefangenen jeder Rückzugsraum genommen, in ihre Intimsphäre eingegriffen und ihre Menschenwürde negiert werde.

Schauplatz ist übrigens nicht Südamerika. Sondern Hessen.