EDV

„Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h.“

Was sonst kein Beinbruch ist, brachte meinem Mandanten ein 1-monates Fahrverbot. Er hatte nämlich vor 9 Monaten schon mal einen Bußgeldbescheid kassiert – wegen 35 km/h über dem Limit.

Die Entscheidung ist allerdings nicht richtig. Ein Fahrverbot wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“ ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit mindestens zweimal um mindestens 26 km/h überschritten wird.

Ich rufe also die Sachbearbeiterin im Ordnungsamt an. „Das kann nicht sein“, erklärt sie mir. „Bei uns läuft alles EDV-gestützt, da hat alles seine Richtigkeit.“ Nur mit Mühe kann ich sie überzeugen, sich die Akte noch mal anzusehen.

Eine Stunde später klingelt das Telefon. „Sie haben Recht, wir heben den Bußgeldbescheid natürlich sofort auf.“

Möchte nicht wissen, wie viele Führerscheine dieser Bug schon auf dem Gewissen hat.