WENIGER UNTERHALT

Viele Geschiedene müssen künftig weniger Unterhalt zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat es für unzulässig erklärt, bei der Berechnung des Unterhaltes den Splittingvorteil aus einer neuen Ehe zu berücksichtigen. Unterhaltsberechtigte profitierten so indirekt davon, dass ihr früherer Partner neu heiratet. Aufgrund des durch die neue Ehe möglichen Splittings war das für den Unterhalt zur Verfügung stehende Einkommen plötzlich wieder höher.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstösst diese langjährige Praxis gegen den Schutz der neuen Ehe, der ja ebenfalls in Artikel 6 Grundgesetz verankert ist.

Die jetzt aufgehobenen Urteile der Oberlandesgerichte sind übrigens schon 10 Jahre alt. In der Zeit haben die armen Teufel munter gezahlt.

(beck-aktuell, das ganze Urteil)