HALTEVERBOT

Eine Frau hatte ihren Wagen in einem Halteverbot abgestellt, das wegen einer Baustelle eingerichtet war. Dadurch konnte erst verspätet mit dem Einsatz eines Krans begonnen werden. Das Unternehmen verlangte deswegen 2500 Euro Schadensersatz.

Erfolglos. Der Bundesgerichtshof hat jetzt laut beck-aktuell entschieden, dass ein Haltverbot nur die Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs fördern soll. Die Vermögensinteressen einer Baufirma schützt das Schild dagegen nicht.

Ich warne davor, die Entscheidung auf Feuerwehrbewegungszonen zu übertragen.