HO HO HO

Gerade ruft mich ein Bußgeldrichter an. Da hätte ich ja schöne Einwände vorgebracht. Radarmessung nicht in Ordnung. Anhörungsbogen nicht erhalten. Rechtswidrige Beschaffung von Vergleichsfotos auf dem Passamt. Ich denke schon, jetzt bügelt er mich rabiat ab. Nach dem Motto: Sie können ja gern zum Termin anreisen, aber am Fahrverbot führt kein Weg vorbei.

In Wirklichkeit hört sich alles viel freundlicher an:

Ihr Mandant ist ja beruflich viel unterwegs. Frau und Kinder hat er auch. Und keine Voreintragung. Was halten Sie denn davon, wenn wir das Bußgeld um 100 Euro erhöhen und aufs Fahrverbot verzichten?

Kein Zweifel, Weihnachten steht vor der Tür.