EIGENBELEG

Interessanter Steuertipp auf akademie.de:

Eigenbelege sind nicht nur eine Notlösung bei verlorenen Original-Belegen. Auch bei Nutzung von (Münz-)Automaten (z. B. Telefonen, Kopierern, Parkuhren) oder Trinkgeldern sind eigenhändige Quittungen übliche und erlaubte Geschäftspraxis.

Sogar für größere Ausgaben können Selbstständige Eigenbelege erstellen. Nur die Vorsteuer dürfen sie dann nicht abziehen. Und übertreiben sollte man es auch nicht…

(via advobLAWg)