PING PONG

Ein Mandant hat keine Lust mehr auf Badeurlaub. Deshalb hat er sein Motorboot verkauft. Der Käufer will jetzt Mängel entdeckt haben, die ihm angeblich verschwiegen wurden. Er verlangt einen Teil des Kaufpreises zurück.

Mein Auftraggeber hat zwei Rechtsschutzversicherungen. Die Vertragsrechtsschutz meint, ein Motorboot sei ein Kraftfahrzeug. Deshalb sei der Verkehrsrechtsschutz zuständig. Das dementiert wiederum die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie sagt, das Motorboot sei kein Kraftfahrzeug und deshalb gelte der Vertragsrechtsschutz.

Ich wette schon jetzt darauf, dass der Streit mit den Versicherungen heftiger wird als die Hauptsache.