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Ein Mandant zieht auf seiner Straße genau eine Haustür weiter, von der Hausnummer 27 in die 29. Trotzdem besteht die Post darauf, dass er von seiner mageren Arbeiterrente die regulären 14,80 Euro für den Nachsendeauftrag bezahlt. (War dieser Service früher nicht mal kostenlos?) Ansonsten, so erfuhr mein Mandant am Schalter, müsse der Briefträger alle Sendungen an die Hausnummer 27 zurückgehen lassen.