ALL YOU NEED IS L@W

ALL YOU NEED IS L@W

Einen aktuellen Überblick über das „Anwaltliche Berufsrecht“ (62 Seiten PDF) hat Kai von Lewinski für das Institut für Anwaltsrecht der Humbold-Universität verfasst. Wer mal wieder herzlich lachen will, lese ab Seite 42 die Ausführungen zum Werberecht:

Sprachwitz ist grundsätzlich erlaubt, jedoch darf sie die allgemeinen berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Grenzen nicht überschreiten. So ist die Formulierung „So kommen Sie zu Ihrem Recht“ im Zusammenhang mit einer Anfahrtsskizze zulässig, ebenso wie die Slogans „All you need is l@w“, „optimale Interessenwahrnehmung“ und „Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe“. Als unzulässig sind „Wenn der Steuerfahnder 3x klingelt“ und „Alles, was Recht ist“ angesehen worden. Zu Zeiten der Berliner Mauer war in Berlin (West) auch „sozialistisches Anwaltskollektiv“ verboten.

Selbstverständlich gab es zu jeder dieser weltbewegenden Fragen ein Gerichtsverfahren.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)