PURE COINCIDENCE

Moosach. Ich kann es nur wiederholen: Wer auf die ordentlichen Gerichte schimpft, mag sich mal in die Fänge eines Schiedsgerichts begeben. Da sitzen dann sog. „Kaufleute“ und erzählen was über Handelsbräuche, Gepflogenheiten, vertreten eigentümliche Ansichten über den Verjährungsbeginn, wühlen sich liebevoll durch Dutzende von angeblichen Verträgen, sehen aber nicht, dass die vorgelegten Dokumente in weiten Teilen Fälschungen sind.

Jedweder Zusammenhang mit meinem Termin am heutigen Tag wäre rein zufällig.

MAHLZEIT

Ein Ess- und Trinkverbot für Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist mitbestimmungspflichtig. Ergeht die Anordnung ohne Beteiligung des Betriebsrates, ist sie unwirksam. Das hat laut beck-aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Sparkasse hatte ihren Mitarbeitern im Kundenbereich Essen und Trinken untersagt.

GRAUENHAFT

Gesehen, wie meine Sekretärin Cola light trinkt. Aus einer 0,33-Liter-Flasche. Hmmmm, diese Größe haben wir doch schon länger nicht mehr bestellt.

Frau W., haben Sie mal auf das Haltbarkeitsdatum geguckt?

Klar, Oktober. Da kann man die noch locker trinken. Ist doch nur ein Mindesthalbarkeitsdatum. Viele Sachen sind noch problemlos …

Frau W., Oktober ist richtig. Aber da steht 10/01. Nicht 10/03.

Echtes Entsetzen. Erst wenn man es gesehen hat, weiß man, wie schlecht es in den meisten Filmen gespielt wird…

SCHWERE VORWÜRFE

SCHWERE VORWÜRFE

Heftige Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung kommt sogar aus Richterkreisen. Der frühere Richter am Bundesgerichtshof Eberhard Foth beschuldigt in der Frankfurter Rundschau die Verfassungsrichter gar der Freiheitsberaubung (§ 239 Strafgesetzbuch).

Das oberste Gericht hatte die Verwahrungsgesetze der Länder für unwirksam erklärt. Allerdings erlaubte es den Behörden, Straftäter bis September in Haft zu lassen. Bis dahin muss der Bund ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Die Kritik ist in der Sache zwar berechtigt. Aber strafbar haben sich die Verfassungsrichter nicht gemacht. Eberhard Foth übersieht, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft haben (§ 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Wenn das Gericht also ausdrücklich eine Übergangsregelung anordnet, schafft es damit für die vorübergehende „Freiheitsberaubung“ eine Legitimation. Selbst wenn das Verfassungsgericht seine Kompetenzen überschreiten würde, wäre die Entscheidung (zunächst) wirksam.

(link via HandakteWebLAWg)

ABMAHNUNG (UPDATE)

ABMAHNUNG (UPDATE)

Vor einigen Tagen hatte ich folgende Fragen gestellt:

Dürfen Webdesigner ohne Einverständnis auf ihrer eigenen Homepage Kunden mit vollem Namen als „Referenzen“ benennen, Beispiele der entworfenen Seiten darstellen und direkt mit der Seite des Kunden verlinken? Wie ist das, wenn der Designer gar keinen Vertrag mit dem Endabnehmer hat, sondern lediglich als Subunternehmer für eine Agentur tätig ist?

Unsere Abmahnung hatte übrigens Erfolg. Der Gegner hat fristgemäß die beanstandeten links und Bilder von der Seite genommen.

TEURE LINKS

Die Firma spargeraete.de preist ein unschlagbares Angebot:

Sie platzieren auf Ihrer Homepage einen Hinweis und schalten einen Link zu www.spargeraete.de. Das Recht zur Verlinkung Ihrer Homepage mit www.spargeraete.de bieten wir Ihnen für nur 49 Euro / Jahr an. Dies eröffnet den Nutzern Ihrer Homepage auf Dauer einen umfassenden Zugriff auf Informationen über mehr als 4.400 in Deutschland lieferbare Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner und Spülmaschinen.

Alexander Hartmann ist über diesen exklusiven Service gestolpert und hat – wie ich auch – vergebens nach einem Hinweis auf Verarschung gesucht. So muss ich wohl der Tatsache ins Auge sehen, gerade 147 Euro ärmer geworden zu sein. (Achtung, dies ist Ironie, kein Schuldanerkenntnis.)

SERVICE

Ein Mandant zieht auf seiner Straße genau eine Haustür weiter, von der Hausnummer 27 in die 29. Trotzdem besteht die Post darauf, dass er von seiner mageren Arbeiterrente die regulären 14,80 Euro für den Nachsendeauftrag bezahlt. (War dieser Service früher nicht mal kostenlos?) Ansonsten, so erfuhr mein Mandant am Schalter, müsse der Briefträger alle Sendungen an die Hausnummer 27 zurückgehen lassen.

ZWEITJOB

Schon Zufall, wenn ein Heizungsbaumeister vom Rosenmontagszug mit dem Taxi nach Hause fährt. Und am Steuer ausgerechnet einer seiner zwei Gesellen sitzt, der seit 14 Tagen wegen Rückenbeschwerden krank geschrieben ist.

Die fristlose Kündigung ist schon raus. Mal sehen, was sich der Arbeitsrichter einfallen lässt, um dem armen Kerl doch noch eine Abfindung zukommen zu lassen…

DIE FIRMA

Auch schön, wenn ein Düsseldorfer Einzelanwalt sich auf seinem Briefbogen als „LAW FIRM“ präsentiert. Und den 1998 (!) ausgeschiedenen Papa immer noch an erster Stelle stehen hat. Weil der sich, im Gegensatz zum Filius, Fachanwalt für Steuerrecht nennen durfte.

NARRENRECHT

Wer am Rosenmontag einem Faschingsumzug zuschauen möchte, sollte einkalkulieren, dass von den Festwagen mitunter Bonbons geworfen werden. Wird man von einer solchen süßen Nascherei schmerzhaft getroffen und entsteht ein Schaden, kann man keine Haftpflichtansprüche gegenüber dem Veranstalter durchsetzen. Diese bittere Erfahrung machte ein Mann vor dem Landgericht Trier (AZ: 1 S 18/01), dessen Schneidezahn nach einem Bonbon-Treffer brach.

Leute mit Zahnschmerzen und sonstige Karnevalsmuffel können außerdem nur den Aschermittwoch herbei sehnen. Mit einer Klage gegen all den Lärm und die Ausgelassenheit haben sie keine Chance. Lärmbelästigungen beim Karneval – insbesondere in der Nacht vom Rosenmontag zum Faschingsdienstag – müssen laut einem Urteil des AG Köln (AZ: 532 OW/138/96) hingenommen werden, so die Verbraucherzentrale Sachsen.

LOGISTIK-PROBLEM

Vielleicht bin ich immer nur zur falschen Zeit im falschen Postamt.

Aber seit 2 oder 3 Jahren ist es schlicht und einfach nicht mehr möglich, die gewünschte Menge Briefmarken zu erhalten. Meine Mitarbeiterin macht mir immer einen Einkaufszettel, mit etwas größeren Mengen zugegeben. Entweder sind die Marken mit 1 Euro knapp oder die mit 1,44 Euro. Dann wiederum gibt es von den 0,55 Euro nur noch sperrige Sondermarken.

Oder es fehlt etwas anderes, das man für Meldeamtsanfragen, Päckchen, Einschreibenzuschläge etc. braucht.

Letzte Woche waren zum Beispiel im ganzen Postamt nur noch lumpige 40 Marken á 1 Euro aufzufinden. Die waren noch dazu als Zehnerpacks in fisselige Plastikfolie eingeschweißt.

Im dämlichen Schreibwarenshop vor dem Schalter, wo wegen der Apothekenpreise grundsätzlich niemand was kauft, sind die Auslagen dagegen immer gut gefüllt.