FRISTVERLÄNGERUNGSANTRAG

FRISTVERLÄNGERUNGSANTRAG

In dem Rechtsstreit
F. / K.

vertreten wir die Beklagte. Wir beantragen, die Frist zur Klageerwiderung zunächst bis zum 19. April 2004 zu verlängern. Die Beklagte steht kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes. Als Geburtstermin ist der 4. April 2004 vorgesehen. Der Arzt hat der Beklagten bis auf weiteres strikte Ruhe verordnet. Somit kannn die notwendige Besprechung derzeit nicht stattfinden. Wir bedanken uns für das Verständnis des Gerichts.

BLIND

Unter der Überschrift „Opfer zahlt für den Täter“ nimmt sich die die Rheinische Post (Printausgabe 25. März) einen Düsseldorfer Amtsrichter zur Brust. Der hat einen Jugoslawen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Verlobte mit einem Besenstiel verprügelte. Bezahlen kann der Angeklagte die Geldstrafe leider nur mit dem Geld seiner Verlobten. Er ist nämlich mittellos, sie geht putzen.

Vor diesem Hintergrund und wegen diverser Vorstrafen hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Die jedoch lehnte de Richter ab. Mit dem Hinweis, er wolle die zukünftige Ehe des Opfers und der Angeklagten nicht belasten, zumal die junge Frau ihre Anzeige zurückgezogen habe.

Dann hätte der Richter mal besser an die Strafprozessordnung denken sollen, merkt der Autor an: „Unter diesen Umständen hätte die Geschädigte (als Verlobte) sogar das Recht gehabt, die Aussage zu verweigern. Aber über dieses Recht hat der Richter die Frau nicht informiert.“

Zum Prozessausgang heißt es: „Der Angeklagte gab sich mit der Verurteilung zufrieden. … Sei es, weil er wusste, dass seine Braut wird für die Strafe aufkommen müssen. Sei es, weil er ohne Dolmetscher und Anwalt der Verhandlung womöglich nicht ganz folgen konnte. Denn vom Richter nach seinem Familienstand gefragt, hatte der Angeklagte seinen Namen genannt.“

Ich war nicht dabei, kann könnte aber trotzdem blind sagen, wer dieses Urteil gesprochen hat.

GEKAPPT

Eine ganz neue Art, den Austausch der Meinungen zu pflegen und Streit auszutragen, probt derzeit die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Einer unbequemenm, vielleicht auch renitenten Professorin hat man jetzt einfach die Internetseite gesperrt und den e-mail-Anschluss gekappt, berichtet die Westdeutsche Zeitung.

Und das an einer Philosophischen Fakultät.

DAS LEBEN DA DRAUSSEN

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge schreibt in einem (ablehnenden) Bescheid vom 18. März 2004:

„Die bisherigen Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft zur Stabilisierung und Demokratisierung des Kosovo zeigen zunehmend Erfolge. … Die Sicherheitslage hat sich merklich stabilisiert.“

Am gleichen Tag berichtet zum Beispiel Spiegel online:

„Die blutigen Unruhen im Kosovo geraten außer Kontrolle. Mehrere Hundert Serben wurden aus ihren Häusern in Pristina und anderen Gemeinden gebracht. Bisher starben 23 Menschen, 600 wurden verletzt. Die Nato entsandte zusätzlich 350 Soldaten. Großbritannien plant, weitere 750 Soldaten in den Kosovo zu schicken.“

Das hat man davon, wenn man während der Arbeitszeit kein Internet nutzen darf.

EXTRASCHICHT

Während der Cebit schieben die Richter am Landgericht Braunschweig Sonderschichten. Sie sind per Handy sogar am Wochenende erreichbar. Grund: Die Aussteller überziehen sich wegen Markenrechtsverletzungen mit einstweiligen Verfügungen. 18 waren es in diesem Jahr, berichtet heise online.

Da bietet sich ja fast ein Gerichtspavillon an – zwischen Würstchen und Tabakwaren.

(danke an Mathias Schindler für den link)

DIESE UNORDENTLICHEN MOSLEMS

Darf ein Jugendrichter von einer Zuhörerin moslemischen Glaubens verlangen, dass sie im Gerichtssaal ihr Kopftuch ablegt? Über diesen Fall berichtet die Berliner Zeitung.

Sehr gespreizt klingt die Rechtfertigung des Gerichtssprechers:

Der Jugendrichter dulde keinerlei Kopfbedeckungen in seinem Sitzungssaal. „Dies ist eine generelle Anordnung dieses Richters für seine Verhandlungen.“ Der Jugendrichter wolle damit erzieherisch auf seine Angeklagten einwirken, es gehe ihm um die Vermittlung von ordentlichem Benehmen und guten Umgangsregeln.

Sicher kann man darüber streiten, ob zum Beispiel eine Schöffin Kopftuch tragen darf. Aber eine harmlose Zuschauerin? Die benimmt sich also nicht ordentlich und verletzt die guten Umgangsregeln? Ich finde, die Feststellung passt eher auf den Richter.

(link über Die Berliner Sicht der Dinge)

LÜGENBERATUNG

LÜGENBERATUNG

Sind Sie Mitglied im Mieterverein? Auf diese Frage eines Vermieters darf man als Wohnungsinteressent getrost mit Nein antworten – auch wenn es nicht stimmt. Die Süddeutsche Zeitung nimmt noch einige andere Vermieterfragen aufs Korn und präsentiert wasserdichte Antworten.

TITEL

Wer weiß aus dem Kopf, was bei einem Rechtsanwalt der Zusatztitel „M.B.L.-HSG“ bedeutet? Also, ich musste erst mal kräftig googeln.

(Die Antwort steht im ersten Kommentar).

POST FÜR DIE POST

POST FÜR DIE POST

Wenn die Deutsche Post Aufträge bestätigt (hier: Nachsendung), tut sie das auf einem sehr reduzierten Briefbogen. Es finden sich keinerlei Angaben zur Gesellschaftsform, zu vertretungsberechtigten Personen etc. Noch interessanter ist aber, dass außer einer gebührenpflichtigen Telefonnummer keinerlei weitere Kommunikationsdaten angegeben sind, also weder Adresse, Faxnummer noch e-mail-Adresse.

Dass die Post auf Post allergisch reagiert – sollte einem das nicht zu denken geben?

SCHLECHT

Gar nicht gut, wenn sich zerstrittene (Ex-)Eheleute nicht über die Verwertung des gemeinsamen Hauses einigen können. Noch schlechter, wenn eine Seite so starrköpfig ist, dass der anderen nur ein Antrag auf Auflösung der Gemeinschaft bleibt, wie es mir jetzt in einer Scheidungssache passiert.

Oder hat schon mal jemand die Erfahrung gemacht, dass man bei der Zwangsversteigerung mehr bekommt als auf dem freien Markt?

STUDIENGEBÜHREN IN NRW

STUDIENGEBÜHREN IN NRW

Studiengebühren für Langzeitstudenten sind in Nordrhein-Westfalen zulässig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den Eilantrag eines Studenten ab. Dieser sollte wie alle Langzeitstudenten pro Semester 650,00 Euro zahlen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann der Staat für Universitäten genauso Gebühren verlangen wie für andere öffentlich Einrichtungen. Der jetzige Tarif (nach Überschreitung von 150 % der Regelstudiendauer) liege noch immer weit unter den tatsächlichen Kosten.

(via Handakte WebLAWg)

SMS FÜR KIDS

SMS FÜR KIDS

Texte über’s Handy, die Lieblingsbeschäftigung der jungen Handygeneration. Alleine im vergangenen Jahr wurden über 36 Milliarden SMS durch die deutschen Netze gejagt. Seit einigen Monaten tummeln sich hier jetzt auch dutzende skrupellose Geschäftemacher, die zusammen mit T-Mobile, Vodafone und Co. bei Kindern abkassieren.

Viele weitere Informationen und praktische Tipps bei plusminus.

(link via Handakte WebLAWg)